Rechtsgutachten bestätigt

Gemeinden dürfen Betriebe in historischen Ortskernen gezielt fördern

Dienstag, 04. November 2025 | 12:18 Uhr

Von: mk

Bozen – Ein vom Wirtschaftsverband hds beauftragtes Rechtsgutachten zweier Universitätsprofessoren (Innsbruck und Padua) kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Südtirols Gemeinden sind rechtlich befugt, Betrieben Fördermittel zur Aufwertung historischer Ortskerne bereitzustellen – und die Rechtsordnung ermutigt sie ausdrücklich, geeignete Maßnahmen zur Belebung von Ortszentren zu ergreifen.

hds

Das Gutachten wurde heute im Rahmen einer Medienkonferenz am Hauptsitz des hds in Bozen vorgestellt. Daran teilgenommen haben hds-Präsident Philipp Moser, der Präsident des Südtiroler Gemeindenverbandes, Dominik Oberstaller, Universitätsprofessor (Innsbruck) RA Peter Hilpold, Universitätsprofessor (Padua) RA Paolo Piva und hds-Direktorin Sabine Mayr.

Der Hintergrund

In rund einem Dutzend Südtiroler Gemeinden werden und wurden in der Vergangenheit Betriebseröffnungen, -übernahmen oder Nachfolgen in den Ortskernen mit Beiträgen zwischen 5.000 und 15.000 Euro unterstützt. Jüngst aufgekommene rechtliche Zweifel führten jedoch mancherorts zu einem Stopp dieser Hilfen. Das nun vorliegende Gutachten räumt diese Unsicherheiten aus dem Weg und schafft die Grundlage, die Belebung der Zentren wieder entschlossen voranzutreiben.

hds und Gemeindenverband ziehen an einem Strang

„Das Rechtsgutachten schafft die erhoffte Klarheit: Unsere Gemeinden dürfen die Belebung der historischen Ortskerne aktiv fördern – und sollen es auch. Sie werden darüber hinaus ausdrücklich ermutigt, dafür geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Das ist ein starkes Signal für neue unternehmerische Initiativen und lebendige Dorf- und Stadtzentren“, betont Philipp Moser.

Dominik Oberstaller unterstreicht die enge Zusammenarbeit: „hds und Gemeindenverband ziehen hier an einem Strang. Denn die Attraktivität unserer Ortszentren hängt wesentlich von den dort tätigen Handels-, Handwerks-, Gastronomie- und Dienstleistungsbetrieben ab. Entscheidend sind Austausch und konstruktiver Dialog zwischen Gemeinden und Wirtschaft. Der Gemeindeverband ist dabei, eine entsprechende Mustervereinbarung für Gemeindeförderungen auszuarbeiten.“

Kernpunkte des Rechtsrahmens – einfach erklärt

Die Universitätsprofessoren Peter Hilpold und Paolo Piva fassten die Ergebnisse des Gutachtens kompakt zusammen: Rechtssichere, sachlich begründete und transparent ausgestaltete Förderprogramme der Gemeinden sind zulässig – und ein wirksames Werkzeug, um historische Ortskerne zu stärken. Sabine Mayr erklärte dazu die Voraussetzungen.

Transparente Vergabe: Beiträge müssen nach Art. 12 des Gesetzes Nr. 241/1990 auf Basis klarer, vorab festgelegter und transparenter Kriterien erfolgen.

EU-Beihilferegeln beachten: Die Beiträge müssen den EU-Vorgaben zu staatlichen Beihilfen (Art. 107 – 108 AEUV) entsprechen. Besonders relevant sind hier die „De-minimis“-Regelung sowie die EU-Verordnung Nr. 651/2014, die bestimmte Beiträge für KMU als mit dem Binnenmarkt vereinbar einstuft und damit auch für Maßnahmen in historischen Ortskernen anwendbar ist – sofern keine diskriminierenden Bedingungen (zum Beispiel Sitzpflicht in Italien) vorgesehen werden.

Klare Vorschriften der Gemeinden: Damit die Förderungen rechtssicher sind, sollten die Gemeinden klare und transparente Vorschriften festlegen, die unter anderem Folgendes regeln: wer gefördert werden kann (zum Beispiel KMU oder Kleinstunternehmen), welche Projekte förderfähig sind und unter welchen Bedingungen die Förderung entfällt bzw. zurückgefordert wird.

Breites Maßnahmenbündel: Möglich sind finanzielle Instrumente (Beiträge, Steuererleichterungen, spezielle Fonds) ebenso wie nicht-finanzielle Maßnahmen (etwa urbanistische/raumplanerische Schritte).

Mehr als Geld: Rahmenbedingungen mitdenken

Der hds weist darauf hin, dass es neben finanziellen Impulsen weitere Hebel und geeignete Rahmenbedingungen für lebendige Ortszentren braucht – von Erreichbarkeit und Mobilität über Stadt- und Ortsgestaltung, Ortsmarketing und Aufenthaltsqualität bis hin zur Sicherheit. „Förderbeiträge bleiben dennoch ein wichtiger Anreiz, neue Unternehmerinnen und Unternehmer zu gewinnen und die wirtschaftliche Attraktivität der Gemeinden zu erhöhen“, so der hds-Präsident.

Gemeinsamer Appell an alle Gemeinden

Der hds und der Gemeindenverband laden somit alle Südtiroler Gemeinden ein, in die Entwicklung ihrer Ortskerne zu investieren, rechtssichere Fördermittel bereitzustellen und Betriebseröffnungen aktiv zu unterstützen. „Es geht um den Erhalt und die Weiterentwicklung unserer lebendigen, attraktiven und lebenswerte Städte und Dörfer!“, so Moser und Oberstaller abschließend.

Bezirk: Bozen

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