Von: mk
Bozen – Ab dem 7. Juni 2026 gelten in Italien neue Vorgaben zur Entgelttransparenz. Mit diesem Datum tritt das Umsetzungsdekret zur EU-Richtlinie 2023/970 in Kraft, die europaweit neue Standards für faire Arbeitsbedingungen einführt. Stellenausschreibungen müssen künftig geschlechtergerecht formuliert und transparenter gestaltet werden. Südtirol verfügt dafür bereits über ein konkretes Werkzeug: die Leitlinien für geschlechtergerechte Stellenausschreibungen der Gleichstellungsrätin, entwickelt gemeinsam mit der Handelskammer Bozen und Eurac Research – der erste Leitfaden dieser Art in ganz Italien.
Die neuen Vorgaben verfolgen ein klares Ziel: Stellenausschreibungen sollen alle Menschen gleichermaßen ansprechen – unabhängig von Geschlecht, Lebensmodell oder Hintergrund. Gleichzeitig müssen Unternehmen künftig bereits in der Ausschreibung Informationen zum Entgelt beziehungsweise zum Einstiegsgehalt angeben.
„Nicht nur Transparenz bei Gehältern, sondern auch geschlechtergerechte Stellenausschreibungen werden nun zur rechtlichen Verpflichtung. Unsere Leitlinien können Betrieben helfen, die neuen Anforderungen umzusetzen“, so Gleichstellungsrätin Brigitte Hofer.
Was Betriebe ab 7. Juni beachten müssen
Die Richtlinie bringt Verpflichtungen mit sich. Dazu gehören unter anderem:
– geschlechtergerechte Formulierungen in Stellenausschreibungen,
– transparente Angaben zur Gehaltsspanne oder zum Einstiegsgehalt,
– das Verbot, frühere Gehälter von Bewerberinnen und Bewerbern abzufragen,
– sowie zusätzliche Berichtspflichten zum betrieblichen Lohngefälle für Unternehmen ab 100 Beschäftigten.
Sprache, die alle erreicht
Eine geschlechtergerechte Stellenausschreibung ist weit mehr als eine sprachliche Feinheit. Sie beeinflusst, wer sich angesprochen fühlt, wer sich bewirbt – und wer gar nicht erst erreicht wird. Wer ausschließlich im generischen Maskulinum formuliert, unbewusst Rollenbilder transportiert oder bestimmte Lebensrealitäten voraussetzt, schließt Menschen aus. Das hat Auswirkungen auf Chancengleichheit, Vielfalt im Betrieb und die Qualität der Bewerbungen – und ab dem 7. Juni auch rechtliche Relevanz.
In Südtirol liegt der Gender Pay Gap laut ASTAT derzeit bei 17,5 Prozent. „Transparenz macht Ungleichheiten sichtbar – und nur was sichtbar ist, kann verändert werden“, so Gleichstellungsrätin Brigitte Hofer.
Eine Chance mitten im Fachkräftemangel
Die neuen Anforderungen stellen Unternehmen vor Herausforderungen, eröffnen aber gleichzeitig neue Möglichkeiten. Wer geschlechtergerecht ausschreibt und transparent kommuniziert, erweitert den Kreis potenzieller Bewerberinnen und Bewerber und positioniert sich als moderner und gerechter Arbeitgeber. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels kann das ein entscheidender Vorteil sein.
Die Leitlinien für geschlechtergerechte Stellenausschreibungen bieten allen Interessierten eine praxisnahe Grundlage: von der Wortwahl über Bildsprache bis hin zur rechtlichen Orientierung. Mit Checklisten, Praxisbeispielen und Empfehlungen unterstützen sie Unternehmen dabei, die neuen Anforderungen Schritt für Schritt umzusetzen. Gleichzeitig sind sie ein Beitrag dazu, langfristig den Gender Pay Gap zu verringern und faire Chancen im Berufsleben zu stärken.
„Geschlechtergerechte und transparente Stellenausschreibungen sind ein Signal dafür, welche Arbeitswelt wir schaffen wollen: gleichberechtigt, offen und zugänglich für alle Menschen, bereits durch die Sprache. Echte Gleichstellung beginnt nicht erst im Unternehmen, sondern schon bei der Art, wie wir Menschen ansprechen und einladen, sich zu bewerben. Eine gerechte Arbeitswelt entsteht nicht von selbst. Sie beginnt bei den kleinen Entscheidungen im Alltag — auch bei einer Stellenausschreibung. Wer Menschen respektvoll, offen und transparent begegnet, schafft Vertrauen und stärkt Chancengleichheit von Anfang an“, schließt Gleichstellungsrätin Hofer.
Wo man die Leitlinien für geschlechtergerechte Stellenausschreibungen findet:
kostenloser Download unter https://www.gleichstellungsraetin-bz.org/downloads/leitfaden.pdf,
in Papierform im Büro der Gleichstellungsrätin: Cavourstr., 23/C, Bozen




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