Zum Girokonto gehört meist auch eine Bankomatkarte (Symbolbild)

Girokonto soll in Italien garantiertes Recht werden

Donnerstag, 24. Juli 2025 | 12:28 Uhr

Von: apa

Ein Girokonto soll in Italien künftig ein gesetzlich garantiertes Recht werden. Die italienische Abgeordnetenkammer hat einstimmig einem Gesetzentwurf zugestimmt, der Banken verpflichtet, mit jedem Antragsteller, der ein EU-Bürger oder eine EU-Bürgerin ist, einen Girokontovertrag abzuschließen. Der Gesetzentwurf geht nun zur weiteren Beratung in den Senat.

Der Text sieht vor, dass eine Bank – unter Beibehaltung der Verpflichtung zur Einhaltung nationaler und europäischer Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – in keinem Fall die Eröffnung eines Girokontos verweigern darf, wenn eine solche beantragt wird. Lehnt eine Bank die Eröffnung eines Kontos dennoch ab, etwa aus Gründen im Zusammenhang mit Geldwäsche- oder Terrorismusbekämpfungsvorschriften, muss sie dies schriftlich begründet innerhalb von zehn Tagen mitteilen. Darüber hinaus darf ein Kreditinstitut einen laufenden Girovertrag nicht kündigen, solange das Konto im Plus ist.

“Wer heute kein Konto haben kann, ist ein finanziell Staatenloser, ausgeschlossen von grundlegenden Rechten”, so Lega Parlamentarier Armando Siri von der rechtspopulistischen Lega, Initiator des Gesetzentwurfs. “Er kann keine Pension oder kein Gehalt empfangen, keine Überweisungen tätigen oder empfangen – ganz zu schweigen von der Begleichung von Steuern.” Mit der Regelung werde ein Grundprinzip festgelegt.

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