Zahlungen über POS-Geräte

hds: „Bargeldlose Zahlungen steigern, aber mit Kostenreduzierungen für Betriebe“

Donnerstag, 21. September 2017 | 13:48 Uhr

Bozen – Die römische Regierung möchte mit einigen Maßnahmen weitere Schritte in Richtung Verbreitung der bargeldlosen Zahlungen unternehmen: Zum einen soll, wie die EU vorgibt, für Interbankengebühren eine Obergrenze gelten. Zum anderen sollen Strafen für Betriebe von bis 30 Euro vorgesehen werden, sollten Kartenzahlungen nicht akzeptiert werden.

„Grundsätzlich sind wir der Auffassung, dass es einem Unternehmer – wie in anderen europäischen Staaten – überlassen sein sollte, selbst zu entscheiden, ob er Bankomatzahlungen der Kunden annehmen will oder nicht und ob er die Kommissionen dem Kunden weiterverrechnen will oder nicht und der Unternehmer nicht durch eine Auflage dazu gezwungen wird“, erklärt dazu der Präsident des hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol, Walter Amort. Bargeldloses Zahlen, wie die Bezahlung mit elektronischen Medien, kontaktlose POS-Zahlung, Zahlen mit Smartphone und Tablet, sei aber auf jeden Fall eine Entwicklung, die nicht verhindert werden könne.

„Eine Harmonisierung der Gebühren im europäischem Raum ist längst fällig. Endlich kommt Bewegung bei den Interbankengebühren und vor allem die Erkenntnis, dass diese den Wettbewerb beschränken und ungerechtfertigte Kosten mit sich bringen, die die Einzelhändler tragen müssen und den Verbrauchern keine Vorteile bringen“, so hds-Präsident Amort. Eine stärkere Verbreitung des elektronischen Geldes müsse auf jeden Fall über alle Banken hinweg mit einer generellen Reduzierung der POS-Kosten und -Gebühren für die Betriebe einhergehen.

Der hds verfolgt genauestens diese Entwicklung, um auch entsprechend diese Instrumente für Betriebe nutzbar zu machen. „Uns ist bewusst, dass bargeldlose Zahlungen auch einen Kostenfaktor für die Betriebe darstellen. Aus diesem Grund haben wir uns in der Zwischenzeit diesem Thema angenommen und stellen nun den Betrieben in Südtirol ein neues, multifunktionales POS-Gerät mit vorteilhaften Konditionen zur Verfügung“, erklärt der hds-Präsident. Diese können dank einer Konvention mit Confcommercio garantiert werden und gelten für Zahlungen mit Bankomat-, Kredit-, Debit- und Prepaid Karten.

Das POS-Gerät kann zusätzlich zu bereits im Geschäft vorhandenen verwendet werden oder diese auch ersetzen. Neben Zahlungen mit Bankomat- und Kreditkarten kann das POS-Gerät außerdem für das Aufladen von Telefonkarten, contactless-Zahlungen und für MwSt.-Rückvergütungen auf Einkäufe von Nicht-EU-Bürgern (Tax free) verwendet werden. Darüber hinaus kann mit diesem POS-Gerät eine eigene, personalisierte Gutscheinkarte und die steuerbegünstigte Geschenkkarte für Südtiroler Betriebe „monni card“ eingelöst werden.

Von: mk

Bezirk: Bozen