Von: mk
Bozen – Der Europäische Datenschutztag ist ein Aktionstag zum Datenschutz, der seit 2007 jährlich am 28. Januar begangen wird. Ziel des Aktionstages ist es, zum Datenschutz zu sensibilisieren und den Einzelnen über Rechte und deren Ausübung zu informieren.
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) nimmt diesen Tag zum Anlass daran zu erinnern, dass seit 25. Mai 2018 EU-weit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft ist: Diese gibt Verbrauchern mehr Kontrolle über die Verwendung ihrer persönlichen Daten.
Was ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?
Die DSGVO regelt Ihr Recht auf Information, Zugang, Löschung, Berichtigung, Einspruch und vieles mehr, wenn es um Ihre persönlichen Daten geht.
1) Das Recht auf Information
Wenn jemand eure personenbezogenen Daten sammelt, müsst ihr darüber informiert werden. Euch muss mitgeteilt werden, welche Daten, wo, wie, wann und wieso erhoben und auch wie lange die Daten gespeichert werden.
2) Das Recht auf Auskunft
Jeder EU-Bürger hat das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten über ihn gespeichert wurden. Innerhalb eines Monats nach der Antragstellung muss der Datensammler dem Interessierten Zugang gewähren und eine kostenlose Kopie sämtlicher über ihn gesammelten Daten liefern.
3) Das Recht auf Löschung
Jeder EU-Bürger hat das Recht, seine personenbezogenen Daten löschen zu lassen. Dieser auch „Recht auf Vergessenwerden“ genannte Anspruch wurde schon 2014 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) anerkannt. Durch die DSGVO ist er nun europaweit gesetzlich verankert.
4) Das Recht auf Korrektur
Wenn Daten von euch gesammelt wurden und diese falsch sind, könnt ihr diese Daten korrigieren lassen.
5) Das Recht auf Widerspruch
Wenn eure persönlichen Daten für Marketingzwecke verwendet werden sollen, könnt ihr dem widersprechen.
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und DSGVO findet man in der kostenlosen Broschüre vom EVZ Österreich und auf der Internetseite der italienischen Aufsichtsbehörde Garante della Privacy.