Forderungen bis zum 1. Februar

Insolvenzverfahren von Air Berlin: Was bedeutet das für Südtiroler?

Dienstag, 07. November 2017 | 14:26 Uhr

Bozen – Wie bereits berichtet, hat die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft am 15. August 2017 Insolvenz angemeldet. Am 1. November wurde beim zuständigen Amtsgericht BerlinCharlottenburg das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet.

Verbraucher, die eine Forderung gegen Air Berlin haben, welche aufgrund der Insolvenz der Fluggesellschaft nicht befriedigt wurde, können ihre Forderung nun bis zum 1. Februar 2018 beim Sachwalter Prof. Dr. Lucas F. Flöther im Verfahren (Aktenzeichen 36a IN 4295/17) anmelden. Die Gläubiger sollten sich jedoch darauf einstellen, dass das Verfahren aufgrund der zahlreichen Forderungen sehr lange dauern kann, wie das Europäische Verbraucherzentrum in Bozen (EVZ) erklärt. Da aus der Insolvenzmasse zunächst die bevorrechtigten Gläubiger, wie Aktionäre, Banken, Arbeitnehmer und der Staat befriedigt werden, stehen die Chancen schlecht, dass die offene Forderungen von Passagieren tatsächlich erfüllt werden.

Die Forderungen müssen schriftlich (am besten mittels Einschreiben mit Rückantwort) innerhalb 01/02/2018 unter Angabe von der Höhe des Flugpreises, der Begründung der Forderung (z. B. Annullierung), der Höhe der Forderung und Kontodaten, der Angaben zum Flug (Buchungsnummer, Flugdatum …) und – falls vorhanden – unter Angabe der Air Berlin-Beschwerdenummer an den an den Sachwalter( geschickt werden.

Die Adresse lautet:
Air Berlin Gruppe / Lucas Flöther
Postfach 10 30 10
18005 Rostock Germany

Das Europäischen Verbraucherzentrum Österreich hat dafür folgendes Musterschreiben vorbereitet:

Am .……….. habe ich einen Flug von .……….. nach ………. gebucht. Die Buchungsnummer lautet ……….. Ich fordere eine Zahlung von € ….. aufgrund der …..(Grund der Forderung einfügen, z.B. Annullierung)….. des Air Berlin-Fluges mit der Flugnummer AB …… Meine Kontodaten lauten: Kontoinhaber ..……..…………, IBAN: ….……………..………….. BIC: ……….., Name der Bank: ..…………………”

Auf dem Verfahrensinformationsportal (https://airberlin-inso.de/start) findet man die Beschlüsse zum Insolvenzverfahren zum Herunterladen sowie einen Gläubigerbereich zur kostenlosen Registrierung als Gläubiger. Außerdem sollen hier Informationen zu den einzelnen Gläubigergruppen bereitstellt werden.

Weitere Informationen findet man zudem auf der Internetseite der Kollegen vom Europäischen Verbraucherzentrum Österreich (http://europakonsument.at/de/page/insolvenzverfahren-von-air-berlin/) und Deutschland (https://www.evz.de/de/verbraucherthemen/reisen/flugzeug/insolvenzen/). Die Beraterinnen und Berater des Europäischen Verbraucherzentrums Italien stehen für eine kostenlose Beratung unter 0471 980939 oder info@euroconsumatori.org zur Verfügung.

 

Von: mk

Bezirk: Bozen