„Ein klassisches Glücksspiel“

Kassenbon-Lotterie: VZS warnt vor „Bezahlrausch“

Freitag, 18. Dezember 2020 | 11:08 Uhr

Bozen – Das Jahr 2021 wird wohl im Zeichen der Bekämpfung der Steuerhinterziehung stehen. Das Cashback-Programm und die Kassenbon-Lotterie der Regierung haben das Ziel, Bürger und Gewerbetreibende über Prämien zu steuerlich korrekten Zahlungen zu motivieren.

Die Voraussetzungen für die Teilnahme an beiden Initiativen: volljährig sein, in Italien ansässig sein und die Käufe als private Konsumenten (also abseits von wirtschaftlicher Tätigkeit oder einem freien Beruf) zu tätigen. Dabei gelten nur Zahlungen in physischen Geschäftslokalen, der Onlinehandel ist ausgeschlossen. Zur Erinnerung: seit 2016 besteht dort die Pflicht, Kartenzahlungen anzunehmen, außer es ist technisch unmöglich.

Wie funktioniert die Kassenbon-Lotterie?

Die Lotterie startet am 1. Jänner 2021 (vgl. GvD 34/2020). Für jeden ausgegebenen Euro erhält man ein virtuelles Los, bis zur Höchstanzahl von 1.000 virtuellen Losen für Beträge von 1.000 Euro oder mehr. Vor der Ausstellung des Kassenbons muss man dem Händler mitteilen, den eigenen „Lotterie-Kodex“ mit dem Kauf in Verbindung zu bringen. Dieser Kodex ist unschwer erhältlich: Auf https://servizi.lotteriadegliscontrini.gov.it/codicelotteria (oben rechts kann die Option „Deutsch“ gewählt werden) kann man seit 1. Dezember 2020 unter Eingabe der eigenen Steuernummer diesen Kodex generieren. Diesen muss man dann, in Papierform oder als Bild auf dem Smartphone, mit sich führen, und vor dem Bezahlvorgang vorweisen.

Sowohl Bargeld- als auch Kartenzahlungen generieren Lose. In der Anfangsphase sind allerdings einige Vorgänge ausgeschlossen, wie z.B. Käufe für die eine elektronische Rechnung ausgestellt wird, Käufe in Zusammenhang mit dem öffentlichen Gesundheitssystem (also in Apotheken, bei Optikern, Sanitätshäusern, Para-Apotheken, usw.) und solche, für die zu Steuerabzugszwecken die Steuernummer angegeben wird. Wer bargeldlos bezahlt, nimmt an beiden Auslosungs-Arten teil, während die Barzahlungen nur für die „ordentlichen“ Auslosungen zählen.

Welche Preise winken?

Die Preise sind wie folgt aufteilt:

Ordentliche Auslosungen (hier gewinnen nur die Verbraucher):
– sieben Preise zu je 5.000 Euro pro Woche;
– drei Preise zu je 30.000 Euro pro Monat;
– ein Preis zu 1.000.000 Euro pro Jahr;

„Bargeldlose“ Auslosungen (hier können Verbraucher und Händler gewinnen, es muss aber bargeldlos bezahlt werden):
– 15 Preise zu je 25.000 Euro pro Woche für Verbraucher, und je 15.000 Euro für Händler;
– zehn Preise zu je 100.000 Euro pro Monat für Verbraucher, und je 20.000 für Händler;
– ein Preis zu 5.000.000 Euro pro Jahr für die Verbraucher, und zu 1.000.000 Euro für die Händler.
Bei der „bargeldlosen“ Lotterie prämiert der ausgeloste Kassenbon also Käufer und Händler. Alle Gewinne sind steuerfrei.

Die Zoll-Agentur teilt den Gewinn per PEC-Mail oder per Einschreiben mit, und innerhalb von 90 Tagen erfolgt die Auszahlung per Überweisung oder Zirkularscheck.

Die wöchentlichen Auslosungen finden donnerstags mit Start am 14.01.2020 statt; die monatlichen jeweils am 2. Donnerstag des Monats, mit Start am 11.02.2021. Die erste jährliche Auslosung findet Anfang 2022 statt. Weitere Infos gibt es auf der Website, auf der auch der Lotteriekodex generiert wird.

„Die Kassenbon-Lotterie ist in jeder Hinsicht ein klassisches Glücksspiel: Leider tendieren wir bei diesen stets dazu, unsere Gewinnaussichten rosiger einzustufen, als sie tatsächlich sind“, erklärt die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS). Man sollte in erster Linie das Familienbudget im Auge behalten und sich von den in Aussicht gestellten Millionengewinnen nicht zu einem „Bezahlrausch“ verleiten“ lassen, kommentiert VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer: „Wer noch einen Schritt weitergehen möchte, der nutzt den Jahreswechsel, um mit der Führung eines Haushaltsbuchs zu beginnen, wie z.B. unser kostenloses und anonymes Online-Haushaltsbuch auf www.haushalten.verbraucherzentrale.it

Von: mk

Bezirk: Bozen