Von: mk
Bozen – Der Wohnbauberater des ASGB, Christian Peintner, teilt allen mit, die ein Wohnbaugesuch eingereicht haben, dass ein Vergleich der Einkommensjahre für einige Gesuchsteller sinnvoll sein könnte.
Mit 1.Juli wurde angesichts der gestiegenen Wohnungskosten – aber auch auf Druck der Sozialpartner und vieler Abgeordneter im Landtag – der Landesbeitrag für den Kauf, Bau und die Sanierung der Erstwohnung um fünf Prozent erhöht. Außerdem ist die Einordnung in die Einkommensstufen etwas günstiger gestaltet worden.
Somit könnten jene, die ihr Gesuch vor kurzer Zeit eingereicht haben, aber in der neuen einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung EEVE ein ähnliches oder sogar niedrigeres bereinigtes Einkommen haben, ihre Situation noch einmal überprüfen, und ggf. mit der neuen EEEVE (Einkommen 2021 und 2022) neu ansuchen, um sich die Finanzierung der Erstwohnung durch eine etwas höhere Landesförderung zu erleichtern, so Peintner. “Beim Kauf einer Wohnung beispielsweise darf allerdings nur bis zu einem Jahr nach Kaufvertrag angesucht werden”.