Von: luk
Bozen – Das Haushaltsgesetz, Nr. 160/2019, sieht vor, dass mit 1.1.2021 die neue Vermögensgebühr für Konzessionen, Werbeeinnahmen und die Gebühren zur Besetzung von öffentlichem Grund angewendet wird.
In diesen Tagen sind die Südtiroler Gemeinden damit beschäftigt die dafür notwendige Verordnung noch vor Jahresabschluss zu verabschieden.
Der hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol fordert die Gemeinden mit Blick auf diese rechtliche Möglichkeit dazu auf, keine Erhöhungen von Gebühren vorzunehmen: Die Wirtschafstreibenden sollen nicht zusätzlich belastet werden. „2020 war für den Handel, die Dienstleistungen und die Gastronomie ein außerordentlich schwieriges Jahr mit Umsatzrückgängen bis zu 70 Prozent und mehr. Eine Zunahme der steuerlichen Belastung im anstehenden Jahr 2021 lehnen wir daher absolut und nachdrücklich ab“, unterstreicht hds-Präsident Philipp Moser.
Daher ergeht der Appell an alle Südtiroler Gemeinden, die Gebühren zu Lasten der Unternehmen, wie z.B. Gebühren für Werbeeinahmen (Schilder), Gebühren für die Besetzung öffentlichen Grundes (Handel auf öffentlichen Flächen) oder Müllgebühren nicht zu erhöhen.
„Wenn wir die wirtschaftliche Situation unserer familiengeführten Betriebe nicht weiter verschlechtern wollen, müssen wir weitere Belastungen unbedingt verhindern“, so Moser abschließend.