Von: mk
Bozen – Die bäuerlichen Kandidatinnen und Kandidaten, die der Südtiroler Bauernbund und die bäuerlichen Organisationen bei den Landtagswahlen im nächsten Jahr unterstützen, werden in einer Basiswahl von den Mitgliedern bestimmt. Das hat der Landesbauernrat heute (Freitag) einstimmig beschlossen.
Wer vertritt unsere Interessen im Südtiroler Landtag in den nächsten fünf Jahren? Diese Frage stellen sich derzeit wohl viele Südtirolerinnen und Südtiroler und ebenso Interessensgruppen – Wirtschaftsverbände genauso wie Sozialverbände usw. Die vier Kandidatinnen und Kandidaten, die der Südtiroler Bauernbund und die bäuerlichen Organisationen – Südtiroler Bäuerinnenorganisation, Südtiroler Bauernjugend, Seniorenvereinigung im SBB – bei der Landtagswahl 2023 unterstützen und die die Landwirtschaft, aber nicht nur, vertreten sollen, wählen die Mitglieder in einer Basiswahl.
Positive Erfahrungen mit einer Basiswahl gibt es schon. Bereits bei den letzten Landtagswahlen konnten die Mitglieder der vier bäuerlichen Organisationen im Vorfeld ihre Kandidatinnen und Kandidaten selbst bestimmen. „Die sehr gute Beteiligung bei der letzten Basiswahl und die positiven Rückmeldungen zeigten damals, dass sich die Mitglieder bereits bei der Nominierung der Kandidierenden eine starke Einbindung wünschen. Diesem Wunsch möchten wir mit einer Basiswahl auch dieses Mal entsprechen“, sagt Bauernbund-Obmann Leo Tiefenthaler.
Geplant ist die bäuerliche Basiswahl zum Jahreswechsel. Voraussetzung für eine Kandidatur ist die Mitgliedschaft im Südtiroler Bauernbund oder bei den Bäuerinnen, der Seniorenvereinigung oder der Bauernjugend. Nominiert werden die Kandidatinnen und Kandidaten von den SBB-Bezirksbauernräten. Interessierte können sich ab sofort beim SBB-Bezirksobmann ihres Bezirks melden.
Alternativ können Interessierte auch Unterschriften sammeln – mindestens 500 Unterschriften von Mitgliedern der bäuerlichen Organisationen sind für die Teilnahme als Kandidat bei der Basiswahl notwendig. Und nicht zuletzt können auch die Landesgremien der bäuerlichen Organisationen je eine Kandidatin oder einen Kandidaten nominieren.
Für die Nominierung bleibt ein Monat Zeit: „Am 25. November wird die Kandidatenliste für die Basiswahl vom Landesbauernrat definitiv genehmigt“, erklärt Tiefenthaler. Gewählt wird dann zwischen Dezember 2022 und Januar 2023. Dabei sind alle Mitglieder des SBB und der bäuerlichen Organisationen wahlberechtigt.
Am Ende entscheiden natürlich die Parteien selbst, welche Kandidatinnen und Kandidaten auf die Landtagswahlliste gesetzt werden. Bei der letzten Landtagswahl schafften es alle vier in der Basiswahl nominierten Kandidatinnen und Kandidaten auf die Wahlliste ihrer Partei und konnten zur Landtagswahl antreten.