52. Grenzpendlertagung in Schluderns

Licht und Schatten bei den Grenzpendlern

Samstag, 24. Mai 2025 | 18:23 Uhr

Von: mk

Schluderns – Zum 52. Mal hieß es wieder: „Herzlich willkommen bei der Grenzpendlertagung!“ Viele Menschen, die ihren Lebensunterhalt in der Schweiz verdienen, waren nach Schluderns gekommen, um sich über Neuigkeiten zu informieren und Erfahrungen auszutauschen.

Der Vorsitzende der „Südtiroler in der Welt“, Werner Atz, und der stellvertretende Vorsitzende des KVW Vinschgau, Josef Bernhart, begrüßten den Vinschger Landtagsabgeordneten Sepp Noggler, die Kammerabgeordnete Renate Gebhard und den Abgeordneten a. D. Albrecht Plangger, die Landtagsabgeordnete und Vorstandsmitglied der „Südtiroler in der Welt“, Waltraud Deeg, sowie viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Oberen Vinschgaus, darunter Hausherr Heiko Hauser, Verena Tröger sowie Günther Platter, den Obmann der Raiffeisenkasse und Sponsor der Tagung.

Gerlinde Warger ist seit einem Jahr Sprecherin der Grenzpendlerinnen und -pendler. In dieser Funktion hat sie bei der regelmäßigen Sprechstunde im Grenzpendlerbüro in Mals bereits viele Menschen beraten. Sie unterstrich nochmals die Wichtigkeit einer differenzierten Betrachtungsweise, da mehr Geld oft auch mehr Arbeit bedeutet und man in der Schweiz trotzdem immer fremd bleibt.

Der Referent, Steuerberater Christoph Platzer, ging auf die Frage ein, wer überhaupt als echter Grenzgänger bezeichnet werden kann. Laut italienischer steuerlicher Definition ist das jemand, der täglich von seinem Wohnort in Italien in die angrenzende Schweiz pendelt. Der Wohnort muss sich innerhalb der „magischen“ Grenze von 20 km im Grenzgebiet befinden. Diese Regelung gilt nur für die angrenzenden Kantone Graubünden (für Südtirol), Wallis und Tessin. Des Weiteren muss der Grenzgänger zwischen dem 31.12.2018 und dem 17.07.2023 ein Arbeitsverhältnis als echter Grenzgänger in der Schweiz gehabt haben, damit er weiterhin (maximal bis 2033) von der Besteuerung des Schweizer Lohns in Italien befreit ist. Für neue Grenzgänger gilt eine andere Regelung, die seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist.

In ihrem Fachreferat ging die SVP-Kammerabgeordnete Renate Gebhard vor allem auf die derzeit geltenden Regelungen der Telearbeit ein. „Bis zu 25 Prozent der Arbeitszeit können als Telearbeit absolviert werden, um weiterhin als echter Grenzpendler zu gelten. Gerade letzte Woche wurde das vom Ministerrat in Rom ratifiziert.“

Anschließend wurde der Referent Livio Erni von der SUVA Personal- und Unfallversicherung aus der Schweiz zugeschaltet. Er erläuterte die zwei Rollen der SUVA. Einerseits fungiert diese als Unfallversicherung gemäß Unfallversicherungsgesetz (UVG) und andererseits als Verbindungsstelle bei Berufsunfällen und Berufskrankheiten. Er ging detailliert auf die mit den ausländischen Vertragspartnern ausgehandelten Sozialtarife ein.

Die Vinschgauer Bezirkspräsidentin Roselinde Gunsch Koch ging näher auf die wichtigen Ausgleichszahlungen aus Rom für die Obervinschger Gemeinden Mals, Graun, Schluderns, Taufers, Prad, Glurns und Schlanders ein. Dabei lobte sie ausdrücklich die Südtiroler Landesregierung, die diese Gelder vollständig an die Gemeinden rücküberweist, während beispielsweise im Piemont, wo es ebenfalls viele Grenzpendler gibt, ein relativ hoher Prozentsatz einbehalten wird. Durch das neue Abkommen von Bern und Rom werden die Gelder weniger und somit werden den Vinschger Gemeindehaushalten Gelder fehlen. Im letzten Jahr wurden damit beispielsweise Seniorenwohnungen, Akustikpaneele für Kindergärten oder Steinschlagschutzmauern finanziert.

Das Grenzpendlerbüro in Mals ist wochentags zu Bürozeiten telefonisch und per E-Mail erreichbar. Für eine persönliche Beratung sind eine Terminabsprache sowie eine Mitgliedschaft im Verein „Südtiroler in der Welt“ erforderlich. Der KVW und der Verein „Südtiroler in der Welt“ werden sich auch weiterhin für die Grenzpendlerthemen einsetzen.

Bezirk: Vinschgau

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