Superbonus – lvh kritisiert Regierung in Rom

„Mehr praktisches Denken gefragt“

Freitag, 17. Februar 2023 | 12:23 Uhr

Bozen – Mit einem im Ministerrat verabschiedeten Gesetzesdekret hat die Regierung Meloni den Rechnungsrabatt und die Übertragung von Krediten auf den Superbonus blockiert. Wieder eine Änderung, die sowohl Bauunternehmen als auch Häuslebauer einfach hinnehmen müssten, zeigt sich der lvh verärgert

Der 110 Prozent Superbonus habe in den letzten Jahren zahlreiche Bauprojekte angestoßen und sei damit dem ursprünglichen Ziel, die Wirtschaft in Italien nach Corona wieder anzukurbeln, gerecht geworden. Letzthin habe die italienische Regierung allerdings immer wieder in den Superbonus eingegriffen, so auch kürzlich mit einem Ad-hoc-Gesetzesdekret. Bis dato ermöglichte der Superbonus einen Rechnungsrabatt und die Übertragung des Steuerguthabens, d.h. der Lieferant stellte dem Endkunden eine skontierte Rechnung aus und dieser übertrug im Gegenzug dem Lieferanten die Differenz zum ursprünglichen Rechnungsbeitrag in Form eines Steuerguthabens. Der Lieferant behielt dabei das Recht, dieses Steuerguthaben wiederum an einen Dritten (Privatperson, Bank, Versicherung usw.) abzutreten. Zukünftig wird dieser sogenannte „Sconto in fattura“ nicht mehr anwendbar sein.

Die lvh-Spitze bezeichnet diese Entscheidung als wenig weitsichtig. „Es ist ein Dilemma! Immer wieder kommt es in Italien zu kurzfristigen Entscheidungen, was gesetzliche Bestimmungen betrifft. Dauernde Änderungen oder neue Kursrichtungen bringen nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Bauherrinnen und -herren in Schwierigkeiten. Mit vorgegebenen Bestimmungen sind viele zahlreiche bürokratische, finanzielle und zeitliche Aufwände verbunden, die ihrerseits wiederum weitere Konsequenzen mit sich bringen. In der Theorie mag eine Gesetzesänderung vielleicht als einfach umsetzbar wirken, in der Praxis sieht das Ganze anders aus“, beklagt lvh-Präsident Martin Haller.

Die Betriebe benötigten klare Regeln und mehr Rechtssicherheit. Vor allem fordere man nun, dass die bereits auf den Weg gebrachten Projekten noch mit den „alten“ Bestimmungen abgeschlossen werden können und nicht komplett umgeplant werden müssen.

Baukollegium: „Bestehende Probleme werden nicht gelöst, aber neue geschaffen“

In einer Stellungnahme zur Entscheidung der römischen Regierung, den Rechnungsrabatt und die Kreditvergabe für den 110-Prozent-Superbonus zu stoppen, kritisiert das Baukollegium, dass damit vergangene Probleme nicht gelöst, sondern im Gegenteil, neue Probleme für die Zukunft geschaffen würden.

„Derartige Entscheidungen von einem Tag auf den anderen zu treffen, stellt sowohl Bauherren als Bauunternehmen vor enorme Schwierigkeiten. Damit ist Planbarkeit nicht mehr möglich. Stand heute ist eine große Unsicherheit, die bei allen zu spüren ist. Diese muss, zum Wohle aller, schnellstmöglich behoben werden“, unterstreicht Präsident Michael Auer. Wie das Baukollegium betont, sind Arbeiten, die bereits begonnen wurden, bzw. für die die beeidete Baubeginnmeldung schon eingereicht wurde, nicht vom Stopp betroffen.

Der sogenannte Superbonus sei ein starkes Zeichen der damaligen Regierung gewesen, um die italienische Bauwirtschaft in einer schwierigen Zeit zu unterstützen. „In Südtirol hat es anfangs mit dem lokalen Raumordnungsgesetz einige Startschwierigkeiten bei der Anwendung gegeben, die jedoch gelöst wurden. Letzthin wurde auch in Südtirol vermehrt vom Superbonus Gebrauch gemacht, wenn auch sicherlich nicht in einem vergleichbaren Ausmaß wie im restlichen Staatsgebiet“, erklärt Geschäftsleiter Thomas Hasler.

„Die Regierung stoppt die Kreditabtretung, ohne eine strukturelle Lösung vorzusehen. Zukünftige bzw. bereits geplante Bauvorhaben sind damit in Gefahr, mit den entsprechenden Folgen für Unternehmen und Familien. Gemeinsam mit unserem Dachverband ANCE fordern wir deshalb eine konkrete und strukturelle Lösung“, so Auer abschließend.

Von: mk

Bezirk: Bozen