Dekret in Gesetz umgewandelt

Mit Covid-19 am Arbeitsplatz infiziert: Haftet der Chef?

Donnerstag, 04. Juni 2020 | 14:37 Uhr

Bozen – Mit der heutigen Umwandlung des sogenannten „Decreto Liquidità“ in ein Gesetz durch die Abgeordnetenkammer und den Senat in Rom ist in Zusammenhang mit der Problematik im Hinblick auf die Haftung des Arbeitgebers im Fall von einer Ansteckung mit Covid-19 der diesbezügliche Vorschlag von Confindustria übernommen worden.

Die eingeführte Bestimmung, die auf eine entsprechende Anweisung des INAIL folgt, sieht vor, dass mit der Umsetzung der von den Sozialpartnern unterzeichneten Sicherheitsprotokollen und der Anpassung an alle darin enthaltenen Vorsorgemaßnahmen die vom Art. 2087 des Zivilgesetzbuches vorgesehenen Auflagen erfüllt werden, und somit der Unternehmer von der zivil- und strafrechtlichen Haftung ausgenommen ist. Mit anderen Worten: Keine Unternehmer, die das Sicherheitsprotokoll anwenden, haften, falls sich ein Mitarbeiter mit Covid-19 ansteckt.

„Dies ist ein sehr bedeutendes Ergebnis, das einen Bereich regelt, der vonseiten der Unternehmen in dieser Phase des Neustarts als besonders kritisch wahrgenommen wurde. Die Produktionsbetriebe waren die ersten, die ein Sicherheitsprotokoll ausgearbeitet haben, das mit den Gewerkschaftsorganisationen und Institutionen abgestimmt wurde und verantwortungsvoll zur Anwendung kommt. Bisher haben bereits rund 100 unserer Mitgliedsunternehmen Betriebsabkommen zur Umsetzung der Sicherheitsprotokolle unterzeichnet. Diese betreffen mehr als 20.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir sind zuversichtlich, dass diese Zahlen in den kommenden Wochen weiter steigen werden“, so der Direktor des Unternehmerverbandes Südtirol, Josef Negri.

Von: mk

Bezirk: Bozen