Von: luk
Bozen – Das Prozedere zur Vergabe von Direktionsposten sogenannter komplexer Strukturen (Primariate) im Gesundheitsbetrieb wird abgeändert.
Neuerungen bei den Ausschreibungskriterien, der Punktevergabe bei der kommissionellen Bewertung und bei der Ernennung durch die Generaldirektion, welche an die staatliche Vorgabe angepasst wird: Diese Punkte enthält ein Beschluss der Landesregierung vom heutigen Dienstag, mit dem das Auswahlverfahren für Primarinnen und Primaren abgeändert wird.
Bei Ernennungen von Direktorinnen und Direktoren von Primariaten (komplexen Strukturen) im Gesundheitsbetrieb hat die Bewertungskommission bisher einen Dreiervorschlag erarbeitet und dem Generaldirektor oder der Generaldirektorin vorgelegt. Letztere ernannte dann aus den drei vorgeschlagenen Personen die neue Primarin oder den neuen Primar. Dieses Prozedere wird nun dahingehend geändert, dass die Generaldirektion den oder die Bewerberin mit der höchsten Punktezahl ernennt.
Eine weitere Änderung gab es in der Punkteverteilung bei der Bewertung der eingereichten Unterlagen und dem Prüfungsgespräch durch die Kommission. Bei insgesamt 100 Punkten werden zukünftig jeweils maximal 50 Punkte für das Curriculum und für das Kolloquium vergeben. Bisher konnten dem Curriculum bis zu 60 und dem Gespräch maximal 40 Punkte zugeteilt werden. Zudem wird die Mindestpunktezahl für die Eignung auf 60 statt bisher 70 Punkte gesenkt.
Im Zuge der Anpassung an die staatlichen Vorgaben wird auch das Prozedere der Ausschreibung durch den Gesundheitsbetrieb angepasst. Diese soll in Zukunft gemäß den Leitlinien der Landesregierung erfolgen und die Besonderheiten der auszuschreibenden Stelle sowie die Charakteristiken und die Standortmerkmale des jeweiligen Krankenhauses berücksichtigen.
Änderungen gab es auch bei der Auswahl der Kommissionsmitglieder. Diese setzt sich aus dem Sanitätsdirektor oder -direktorin des Gesundheitsbetriebes sowie drei Primarinnen und Primaren, welche aus dem Fachgebiet der Stellenausschreibung stammen, zusammen. Letztere werden nach einem Losverfahren ermittelt, wobei eine der Führungskräfte aus einer anderen Region stammen muss. Auch die effektive Geschlechterparität muss bei der Auswahl eingehalten werden – also zwei der vier Mitglieder müssen dem weiblichen und zwei dem männlichen Geschlecht angehören.