Von: luk
Bozen – Im Südtiroler Landtag informierte heute die Landesregierung über den Stand der Dinge und anstehende Maßnahmen in der Coronakrise. Außerdem wurde ein SVP-Antrag zur Aussetzung der GIS für Betriebe mit Umsatzrückgang debattiert und angenommen.
Zu Beginn der Sitzung informierte die Landesregierung den Landtag über den Stand der Dinge. Die Staat-Regionen-Konferenz sei derzeit noch im Gange, berichtete LH Arno Kompatscher, es sei angekündigt worden, dass das Dekret des Ministerpräsidenten bis 6. April wirksam sein werde. Der RT-Wert sei in den italienischen Regionen in den letzten Tagen stark gestiegen, die Inzidenz auch. Dies werde auf die nunmehrige Dominanz der englischen Variante zurückgeführt, die zu schnelleren Krankheitsverläufen führen werde. Es gehe nun laut Regierung darum, mit den Impfungen rasch voranzukommen. Nun werde der neue Impfstoff von Johnson und Johnson zugelassen. In den nächsten Wochen werde man jedenfalls noch verstärkt vorsichtig sein müssen, daher würden alle Regionen außer Sardinien auf orange und jene mit Inzidenz über 250 auf Rot gestellt. Südtirol habe einen RT von 0,6, aber eine Inzidenz von 244. Bei gehäufter Präsenz besonderer Varianten würden spezifische Maßnahmen getroffen, in Absprache mit dem Gesundheitsministerium. Man könne aber noch nicht sagen, was ab Montag gelten werde. Der Druck auf die Krankenhäuser sei weiter hoch, daher könne man sich noch keine Entwarnung geben. Große Öffnungen seien nicht zu erwarten, auch wenn sich eine Einstufung Südtirols als orange abzeichne bzw. orange mit besonderer Einstufung.
Die Gesamtsituation in Südtirol gehe in Richtung Entlastung, berichtete LR Thomas Widmann, man habe in den Intensivstationen einen leichten Abwärtstrend, wenngleich der Gesamtstand (mit und ohne Covid) von 66 sehr hoch sei. Bei noch mehr Patienten würden die Krankenhäuser nur mehr die Notversorgung gewährleisten können. Die Tests bei Ein- und Ausreisen aus bestimmten Gemeinden seien hilfreich gewesen, um die Verbreitung neuer Varianten in Grenzen zu halten. Aus seiner Sicht könne der Gesundheitsbetrieb noch in keinster Weise Entwarnung geben, vor allem wegen des schnelleren Verlaufs der Varianten. Widmann bat um Verständnis, wenn man noch zwei drei Wochen Vorsicht walten lassen müsse.
Zum Impfstoff von AstraZeneca berichtete Widmann, dass die Charge, die in Dänemark zum Stopp geführt habe, in Südtirol nicht angeliefert worden. Eine andere Charge, die derzeit in Süditalien Fragen aufgeworfen habe, sei in Südtirol verimpft worden sei, habe aber keine schlimmen Nebenwirkungen gezeigt. Der Tod eines Zahnarztes in Brixen stehe damit nicht in Zusammenhang, dieser habe einen Ictus erlitten und sei nicht mit AstraZeneca geimpft worden. Österreich impfe weiter mit AstraZeneca, während die Pharma-Zulassungsbehörde AIFA am Nachmittag für Italien entscheiden werde.
Präsident Josef Noggler teilte wegen der gestrigen Auslegung der Geschäftsordnung mit, dass seine gestrige Mitteilung zur Sache korrekt gewesen sei, wie eine Überprüfung ergeben habe (es ging um eine zusätzliche Zeit für die Opposition, die beantragt, aber abgelehnt wurde, A.d.R.) Die Zeitaufteilung zwischen Mehrheit und Opposition sei festgelegt und keine Unklarheit, die gelöst werden müsste.
Beschlussantrag Nr. 391/21: Aussetzung der ersten Rate der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) für das Jahr 2021 (eingebracht von den Abg. Tauber, Lanz, Ladurner, Vallazza und Locher am 10.02.2021). Der Landtag möge die Landesregierung beauftragen, die Voraussetzungen zu prüfen und eventuell eine Landtagsinitiative in die Wege zu leiten, um analog zu der im staatlichen Haushaltsgesetz festgelegten Bestimmung, Unternehmen, welche im Jahr 2021 wirtschaftliche Ausfälle in einem festzulegenden Ausmaß erleiden, von der Zahlung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) zu befreien.
Helmut Tauber (SVP) erinnerte daran, dass die GIS für Betriebe mit 20-prozentigem Umsatzrückgang ausgesetzt wurde. “Das Fortdauern der Pandemie hat zur Folge, dass die Wintersaison 2020/2021 nicht starten kann und die Beherbergungsbetriebe keine Umsätze generieren. Zudem ist deren Tätigkeit auf Grund der Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 6/2020 ausgesetzt. Aufgrund der hohen Infektionszahlen ist zudem eine Wiederöffnung derzeit in weiter Ferne. Der Staat hat auf die weiter sehr schwierige Situation der Beherbergungsbetriebe in Italien bereits reagiert. Mit dem Artikel 1 Absatz 599 des Gesetzes Nr. 178 vom 30.12.2020 (Haushaltsgesetz 2021) wurden Immobilien, die für Beherbergungstätigkeit bestimmt sind, sowie Diskotheken und Tanzlokale von der Zahlung der ersten IMU-Rate 2021 befreit.”
LH Arno Kompatscher bestätigte, dass viele Betriebe jetzt ein Liquiditätsproblem hätten. Stundungen der Bankkredite seien schwierig und Einnahmen nicht vorhanden. Wenn der Staat vorsehe, dass zumindest die erste Rate erlassen wird, und auch die Mittel dafür zur Verfügung stelle, dann werde man das sicher auch in Südtirol umsetzen. Dafür brauche man auch nicht den Landeshaushalt ändern.
Helmut Tauber bedankte sich für die Zustimmung. Für viele Betriebe sei dies eine wichtige Erleichterung.
Der Antrag wurde mit 32 Ja einstimmig genehmigt.