Von: mk
Bozen – Pensionisten, die Zusatzleistungen über die Rente ausbezahlt bekommen, müssen eventuell auch heuer die sogenannte RED-Erklärung machen. Dazu gehören z.B. Mindestrenten, Hinterbliebenenrenten und Sozialrenten.
Früher verschickte das INPS Briefe, um die betroffenen Personen darauf aufmerksam zu machen, wenn sie eine RED-Erklärung abgeben mussten. Heute liegt es an den Rentnern, sich selber darum zu kümmern.
Deshalb ruft der ASGB alle Empfänger einer solchen Rente auf, sich an eines der Bezirksbüros zu wenden, um zu überprüfen, ob sie heuer eine RED-Erklärung machen müssen.
Für die Erstellung der RED Erklärungen werden folgende Dokumente benötigt:
· Personalausweis
· Steuernummer
· Steuererklärung 2017 (wenn diese gemacht wurde)
· Katasterauszug für Wohnungen und Grundstücke (falls vorhanden)
· Andere Einkommen wie Auslandsrente und andere Einkünfte 2016 (Belege darüber)
· Bankzinsen 2016 (Bescheinigung von der Bank oder Kontoauszüge).
Wer hingegen einen Brief von der INPS erhalten hat, weil er letztes Jahr kein RED gemacht hat, muss dies sobald als möglich nachholen.
Voraussichtlicher Endtermin ist der 28. Februar 2018. Die RED-Erklärung ist kostenlos und kann in allen ASGB-Büros gemacht werden. Weitere Informationen unter www.asgb.org bzw. 0471 308221.