Nebentätigkeit im Öffentlichen Dienst

“Reform muss gänzlich umgesetzt werden”

Freitag, 24. April 2026 | 16:29 Uhr

Von: mk

Bozen – Mit dem Gesetz 8/2025 ist die Regelung der Nebentätigkeit im Landesdienst ab 2026 abgeändert worden. Die Fachgewerkschaft Öffentliche Dienste im SGBCISL fordert, dass diese als vorteilhaft angekündigte Reform endlich vollständig umgesetzt wird.

Zu den Neuerungen gehört die Abschaffung der Obergrenze, welche den Zuverdienst aus Nebentätigkeit für Vollzeitbeschäftigte auf maximal 30 Prozent des Bruttojahreseinkommens beschränkt hatte. Gleichzeitig werden jedoch potenzielle Interessenskonflikte nun stärker berücksichtigt; gewerbliche, freiberufliche oder unternehmerische Nebentätigkeiten sind nach wie vor nicht erlaubt.

Verfahrensrechtliche und organisatorische Bestimmungen sind einer späteren Durchführungsbestimmung übertragen worden. Dazu zählt beispielsweise die Festlegung jener Fälle von Abwesenheiten, bei denen Nebenbeschäftigungen nur eingeschränkt möglich oder gar verboten sind.

„Seit Januar 2026 warten die Beschäftigten auf diese Durchführungsbestimmung. Ohne diese Verordnung bleibt die Reform unvollständig und versetzt die Beschäftigten sowie die Gewerkschaft in eine normative Grauzone, die Unsicherheit und Ungleichbehandlung erzeugt. Diese Situation ist nicht länger tragbar. Die Reform muss endlich vollständig umgesetzt werden“, fordern Michaela Grasberger und Claudio Scrinzi von der Fachgewerkschaft Öffentliche Dienste im SGBCISL.

Bezirk: Bozen

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