Von: luk
Bozen/Trient – “Vom 1. Jänner 2018 bis dato wurden in den Gerichtsämtern des Bezirks des Oberlandesgerichts in Trient 152 Anstellungen vorgenommen. Für das Gericht in Trient wurden 15 Personen angestellt, davon elf in Vollzeit und vier in Teilzeit.
Ausgeschrieben waren auch zwei Auswahlverfahren für die Anstellung von Gerichtsassistenten für die Ämter in Bozen und Trient. Das Auswahlverfahren für Bozen endete im Februar 2020 mit einem deutlich niedrigeren Ergebnis als erwartet. 90 Interessierte hatten sich angemeldet, an den Prüfungen haben allerdings nur 36 Personen teilgenommen. 13 Teilnehmer haben die Prüfung bestanden, wobei aber nur zehn davon eine Stelle angenommen haben. Drei Personen haben auf eine Anstellung verzichtet.
Beim zweiten Auswahlverfahren für die Ämter im Trentino wurden rund 400 Kandidaten registriert. Aufgrund des epidemiologischen Notstands und der nationalen Aussetzung der Wettbewerbe gemäß Gesetzesdekret 18/2020 werden die Prüfungen für dieses Verfahren erst Ende September stattfinden. Angesichts der hohen Anzahl von Bewerbern wird es für sinnvoll erachtet, eine Liste geeigneter Bewerber zu erstellen, aus der auch Personal für die Büros in Bozen herangezogen werden kann, sofern die Personen über den erforderlichen Zweisprachigkeitsnachweis verfügen.
Was die Kanzleibeamten der Ämter im Gebiet der Provinz Trient betrifft, so sieht der Stellenplan 54 Einheiten vor. Laut Vorgaben des Ministerums muss der Plan um zwölf Prozent reduziert werden und beträgt somit 47,5 Einheiten. Derzeit sind 19 Stellen besetzt und 18,5 unbesetzt. Von den 18,5 unbesetzten Stellen sind 13 dank Qualifizierung des internen geeigneten Personals, das das entsprechende vom Justizministerium vorgesehene Auswahlverfahren durchlaufen hat, abgedeckt. Die Besetzung von sechs weiteren Stellen wird in der nächsten Sitzung der Regionalregierung vom 29. Juli vorgenommen. Von diesen sechs Festanstellungen sind drei für das Gericht in Trient bestimmt.
Es liegt in der Verantwortung der Amtsdirektoren, die Beamten zu so einzusetzen und deren Arbeit so zu organisieren, dass auch die Anfragen um Versetzung des bereits arbeitenden Personals sinken.
Hinter den angeführten Zahlen stehen Personen, die mit ihren Kompetenzen angemessen in das Arbeitsumfeld integriert werden müssen. Dafür braucht es die Mitarbeit des Amtsdirektors, der kritische Situationen mitteilen muss, was letzthin auch auf Nachfrage nicht der Fall war.
Bis Ende des Jahres werden auch Wettbewerbe für Fahrer und für Beamte für den Sprachbereich sowie die Auswahlverfahren für die Stellenbesetzung für Hilfskräfte vorbereitet.
Darüber hinaus werden die Einstellungsverfahren für eine Hilfskraft und vier Sachbearbeiter für Rechtshilfe abgeschlossen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Schulung des Personals. Im Dezember 2019 war der dreijährige Schulungsplan für die Mitarbeiter der Justizämter genehmigt und überarbeitet worden. Der Plan wurde inzwischen für das Fernlernen angepasst und für die neu eingestellten Mitarbeiter sind die ersten Kurse bereits gestartet.”