Von: luk
Bozen – Trotz Bekenntnissen von allen Seiten zum Bürokratieabbau sieht die Realität meist anders aus, wie eine Neuerung im Bereich Arbeitsunfälle zeigt. Ab 12. Oktober müssen Arbeitgeber dem Unfallversicherungsinstitut INAIL nämlich auch Arbeitsunfälle melden, bei denen der Arbeitgeber auch nur einen einzigen Tag (zusätzlich zum Tag des Unfalls) von der Arbeit fernbleibt. Bisher war diese Verpflichtung nur bei einer Genesungsdauer von mehr als drei Tagen (zusätzlich zum Tag des Unfalls) vorgesehen. Darauf weist der Bauernbund hin.
“Hinzu kommt, dass die Meldung selbst recht umfangreich ist und eine Fülle von Daten abgefragt werden. Neben neuen Daten müssen bei einem Arbeitsunfall auch solche Daten telematisch mitgeteilt werden, die das INAIL eigentlich schon hat. Somit müssen ein und dieselben Daten zweimal übermittelt werden“, bemängelt Bauernbund-Direktor Siegfried Rinner. Wer die Meldung unterlässt, zahlt eine Verwaltungsstrafe zwischen 548 Euro und 1.972,80 Euro.
Ärgerlich sei zudem, dass der Start der neuen Meldung am 12. Oktober zwar seit längerem bekannt ist, die entsprechende Plattform aber noch nicht zur Verfügung steht. „Außerdem wird es wohl wieder die üblichen Anfangsschwierigkeiten geben“, befürchtet Rinner.
“Der ganze zusätzliche Aufwand ist letztlich nur zu statistischen und Informationszwecken nötig. Das INAIL plant nämlich ein nationales Informationssystem für die Prävention am Arbeitsplatz (Sistema informativo nazionale per la prevenzione – SINP). Davon erwartet sich die Behörde eine bessere Planbarkeit und eine effizientere Auswertung von Präventionsmaßnahmen zur Vorbeugung von Unfällen und zum Gesundheitsschutz. Ob mit mehr statistischen Daten Unfälle verhindert werden können, kann zumindest stark bezweifelt werden“, so Rinner. Was hingegen bereit jetzt sicher ist: Der bürokratische Aufwand besonders für kleine Betriebe werde mit dieser Neuerung weiter zunehmen.