Von: mk
Bozen – Rechtsstreitigkeiten zwischen Vertragspartnern oder Unternehmen müssen nicht zwangsläufig vor Gericht geklärt werden. Schiedsverfahren werden als alternatives Mittel der Streitbeilegung häufig in Anspruch genommen, weswegen die Handelskammern von Bozen und Verona beschlossen haben, zukünftig in diesem Bereich enger zusammenzuarbeiten.
Das Schiedsverfahren bietet den Unternehmen im Falle von Streitigkeiten ein Instrument der Sicherheit, das rasche, kostengünstige und vertrauliche Streitbeilegungsverfahren ermöglicht. Das Schiedsgericht ist eine wichtige Anlaufstelle für all jene Betriebe, die beabsichtigen, Streitigkeiten innerhalb kürzester Zeit zu lösen.
Die Handelskammern von Bozen und Verona werden zukünftig im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit enger zusammenzuarbeiten. Eine entsprechende Absichtserklärung wurde vor Kurzem von den beiden Präsidenten der Handelskammern von Bozen und Verona, Michl Ebner sowie Giuseppe Riello, unterzeichnet.
„Wir sehen, dass in den nationalen und internationalen Geschäftsbeziehungen zunehmend Schiedsverfahren als effiziente, effektive und vertrauliche Mittel der Streitbeilegung nachgefragt werden. Unser Ziel ist es, die nationale und internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit als geeignetes Instrument zur Beilegung von Streitigkeiten aktiv zu fördern“, betonen die Präsidenten Michl Ebner und Giuseppe Riello.
Die aktive Förderung der Schiedsgerichtsbarkeit beinhaltet:
– den Austausch der Verzeichnisse von Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern, Gutachterinnen und Gutachternt sowie Expertinnen und Experten im Schiedswesen sowie die Zusammenarbeit bei der Ernennung dieser Fachleute, unter Berücksichtigung der Schiedsordnung des jeweiligen Schiedsgerichtes.
– die Schaffung eines besseren Verständnisses für die Vorteile der Schiedsgerichtsbarkeit für national und international tätige Wirtschaftstreibende und Unternehmen.
– die gegenseitige Unterstützung durch den Austausch von Informationen und Anregungen, mit dem Ziel, den in ihren Einzugsgebieten tätigen Unternehmen eine wirksame und effiziente Dienstleistung zu bieten.
– die gemeinsame Organisation und die Ausrichtung von Kongressen, Konferenzen, Seminaren bzw. Webinaren und die Zusammenarbeit bei der Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenhang mit der nationalen und internationalen Schiedsgerichtsbarkeit.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs „ADR – Alternative Streitbeilegung“ der Handelskammer Bozen bieten kostenlose Beratungsgespräche an, in denen die Vorteile von Schiedsverfahren sowie aller anderen ADR-Verfahren detailliert erklärt werden. Ein spezieller Vorteil des Schiedsgerichtes der Handelskammer Bozen ist außerdem, dass die Verhandlungen in deutscher, italienischer und englischer Sprache abgewickelt werden können.
Weitere Informationen erteilt der Bereich ADR – Alternative Streitbeilegung der Handelskammer Bozen, Tel. 0471 945 562, E-Mail: arbitration@handelskammer.bz.it.