125 Mio. für Inflationsausgleich

Schulen staatlicher Art: 300 Mio. Euro für Kollektivvertragsverhandlungen

Dienstag, 04. Juli 2023 | 15:47 Uhr

Bozen – Auf den Abschluss der bisherigen und auf die nächsten anstehenden Kollektivvertragsverhandlungen für das Personal der Schulen staatlicher Art haben die Landes- und Gewerkschaftsvertretungen geblickt.

“Technische Arbeitsgruppen” sollen bereits im Vorfeld der offiziellen Kollektivvertragsverhandlungen Fragen klären: Darauf verständigten sich (v.l.) Generaldirektor Steiner, Landeshauptmann Kompatscher und Landesrat Achammer mit den Gewerkschaftsvertretungen der Schulen staatlicher Art. (Foto: LPA/Fabio Brucculeri)

Für das Lehr-, Direktions- und Inspektionspersonal der Schulen staatlicher Art sollen die weiteren Kollektivvertragsverhandlungen parallel zu den Verhandlungen des Bereichsübergreifenden Kollektivvertrages (BÜKV) erfolgen. Darüber bestand am gestrigen Montagnachmittag bei einem Treffen zwischen Landeshauptmann Arno Kompatscher, dem Landesrat für Deutsche Schule, Philipp Achammer, und dem Generaldirektor des Landes Südtirol, Alexander Steiner, mit den Vertretungen der Schulgewerkschaften Einigkeit.

Insgesamt knapp 300 Millionen Euro für Kollektivvertragsverhandlungen bereitgestellt

Von einem “positiven Austausch” spricht Landeshauptmann Kompatscher nach dem Treffen, in dem es in erster Linie darum ging, das weitere Vorgehen für die nächsten Teilverträge zu vereinbaren. Der Landeshauptmann erinnerte an die Grundsatzentscheidung der Landesregierung vom 4. April und seine Verpflichtungserklärung vom 26. Mai: Da damals die Verhandlungen zum BÜKV des Zeitraums 2019-2021 unterzeichnet worden war, hatte Kompatscher zugesichert, die für die künftigen Verhandlungen nötigen Gelder auch mit Hilfe des Nachtragshaushalts bereitzustellen.

Entsprechend wurde mit rund 125 Millionen etwa die Hälfte des frei verfügbaren Überschusses aus dem Nachtragshaushalt für die einmalige Inflationsausgleichszahlung reserviert. Damit sind nun im Entwurf des Nachtragshaushalts 2023 insgesamt 250 Millionen Euro für die Kollektivvetragsverhandlungen zum BÜKV und für die Schulen staatlicher Art – inklusive Folgekosten – vorgesehen (LPA hat berichtet). Dazu kommen weitere Ausgaben für weitere Körperschaften – vor allem für die Gemeinden -, auf deren Personal der Bereichsübergreifende Kollektivvertrag ebenfalls zutrifft.

Wird der Nachtragshaushalt so vom Landtag genehmigt, ist somit die Abdeckung der veranschlagten Gesamtkosten von nahezu 300 Millionen Euro garantiert, von denen ein Großteil die kürzlich vereinbarten Nachzahlungen, Ausgleichszahlungen und Akontozahlungen für die Inflation betrifft.

Technische Arbeitsgruppen bereits vor offiziellen Verhandlungen

Vereinbart haben die Verhandlungspartner auch, dass mit Blick auf den Abschluss eines ersten Teilvertrages in der Zwischenzeit auf technischer Ebene sogenannte technische Arbeitsgruppen (tavoli tecnici) eingerichtet werden. Sie können bereits vor Verabschiedung des Nachtragshaushaltes und somit im Vorfeld der formellen Kollektivvertragsverhandlungen verschiedene Fragen aus technischer Sicht bearbeiten und vorbereiten. Ziel ist, darauf aufbauend zeitnah die offiziellen Verhandlungen aufzunehmen und noch im Herbst einen ersten Teilvertrag abschließen zu können.

Rückblick auf zwei im März abgeschlossene Kollektivverträge

Beim Gespräch wurde auch auf den Abschluss der zwei Kollektivverträge für den Dreijahreszeitraum 2022-24 im März dieses Jahres zurückgeblickt (LPA hat berichtet). So war in einem Ersten Teilvertrag der Landeskollektivvertrag für das Lehrpersonal und die Erziehenden der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols für den Dreijahreszeitraum 2022-2024 erneuert worden. Endgültig unterzeichnet worden war im März zudem der Landeskollektivvertrag für die Schulführungskräfte und für die Inspektoren und Inspektorinnen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols für den Dreijahreszeitraum 2022-2024.

Von: luk

Bezirk: Bozen