Von: mk
Bozen – Die Landesregierung hat gestern den Landeshaushaltsentwurf für 2022 vorgelegt. Der SGBCISL spricht sich für einen sozial ausgerichteten Haushalt aus und fordert insbesondere die Beibehaltung des Freibetrags von 35.000 Euro beim regionalen IRPEF-Zuschlag.
Gerade in dieser schwierigen Phase und angesichts der hohen Lebenshaltungskosten in Südtirol dürfe es keine Steuererhöhung für Arbeitnehmer und Rentner geben, auch wenn die eventuelle Abänderung des IRPEF-Zuschlags erst nach 2023 ins Auge gefasst wird, erklärt die Gewerkschaft SGBCISL.
Nach Inkrafttreten des Mailänder Abkommens hat sich der SGBCISL wiederholt für die Reduzierung des regionalen IRPEF-Zuschlags zugunsten von Arbeitnehmern und Rentnern eingesetzt. „Die erreichte Befreiung der Einkommen bis 35.000 Euro muss blieben, weil der regionale IRPEF-Zuschlag eine der wenigen Steuern ist, bei der Südtirol Gestaltungsspielraum hat und weil in Südtirol die Lebenshaltungskosten derart hoch sind“, so die SGBCISL-Generalsekretäre Dieter Mayr und Donatella Califano.
In Bezug auf die geplante Erhöhung der Wertschöpfungssteuer IRAP besteht der SGBCISL weiterhin auf seine Forderung, dass nur jenen Betrieben eine Reduzierung dieser Steuer gewährt werden soll, die vollinhaltlich Kollektivverträge einhalten, welche von repräsentativen Sozialpartnern abgeschlossen werden. Dieses Prinzip ist ein wichtiger Eckpunkt des von uns vorgeschlagenen „Paktes für Südtirol“ und soll dazu beitragen, die so genannten Piratenverträge in Südtirol einzudämmen.