Antragstellung ab dem 6. Oktober

Sieben Wohnungen mit “bezahlbarem Mietzins” in Brixen

Freitag, 29. August 2025 | 16:35 Uhr

Von: Ivd

Brixen – Am Montag hat der Verwaltungsrat des Instituts für den sozialen Wohnbau des Landes Südtirol die Zuweisung von sieben neuen Wohnungen mit bezahlbarem Mietzins in der Gemeinde Brixen beschlossen. Die Entscheidung, die in der letzten Sitzung getroffen wurde, ebnet den Weg für die Veröffentlichung einer Ausschreibung zur Vergabe der Wohnungen.

Die Wohnungen, die noch zu bestimmen sind, werden erst nach Erstellung der Rangliste ausgewählt. Ihre Zuweisung hängt nämlich von den eingereichten gültigen Gesuchen und den spezifischen Wohnbedürfnissen der Familien ab. „Es handelt sich nicht um eine Zuweisung ‚im Blindflug‘, sondern um ein Verfahren, das Angebot und Nachfrage gezielt und wirksam zusammenführen soll“, betont die Präsidentin des WOBI, Francesca Tosolini.

Das Modell des bezahlbaren Mietzinses wurde bereits erfolgreich in Bozen und Meran erprobt, wo es sich als wirksame Antwort auf die Wohnungsnachfrage erwiesen hat und auf breite Resonanz gestoßen ist. Dieses Modell war ein voller Erfolg und hat die Erwartungen voll erfüllt, was bestätigt, dass die Einkommensberechnung ein gültiges Kriterium ist.

„Der bezahlbare Mietzins ist eine Form der Mietpreisbindung, die eine Wohnalternative für jene bietet, deren Einkommen zu hoch für den Sozialmietzins ist, aber nicht ausreicht, um die Preise des privaten Wohnungsmarktes zu tragen. Wir wollen, dass das Recht auf Wohnen für alle wirklich zugänglich ist, ohne dass die schwächeren Teile unserer Gemeinschaft mit untragbaren Mieten konfrontiert werden“, erklärt Präsidentin Tosolini. „Das ist unser Auftrag und unsere Mission.“

Die Mietverträge haben eine Dauer von vier Jahren mit automatischer Verlängerung um weitere vier Jahre, sofern keine Kündigung erfolgt. Die Mietpreise werden gemäß den geltenden Landesbestimmungen festgelegt und sehen keinen Mietbeitrag vor. Für die Teilnahme an der Ausschreibung ist es erforderlich, bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, wie etwa einen Wohnsitz oder ein Arbeitsverhältnis in der Provinz Bozen seit mindestens fünf Jahren sowie ein Familieneinkommen, das in der Ausschreibung festgelegt wird. Die Anträge können zwischen dem 6. Oktober und dem 7. November 2025 eingereicht werden.

Die Rangliste wird in absteigender Reihenfolge der erzielten Punkte erstellt, die auf den gesetzlich vorgesehenen Kriterien basieren. Bei Punktegleichheit wird der Bewerber mit dem niedrigeren Einkommen bevorzugt. Das WOBI wird schließlich die Wohnungen unter Berücksichtigung der erreichten Punkte, der verfügbaren Wohnungsgrößen und der Zusammensetzung der Familien zuweisen.

Bezirk: Eisacktal

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