Von: luk
Bozen – Nicht-EU Bürger müssen ab 2023 Deutsch oder Italienisch sprechen können und die Südtiroler Kultur in ihren Grundzügen kennen, um das Landesfamilien- und das Landeskindergeld zu erhalten.
Ab dem Jahr 2023 müssen Bürgerinnen und Bürgern aus Nicht-EU-Ländern ihrem Ansuchen um Landesfamiliengeld und Landeskindergeld einen Sprach- und Kulturnachweis beilegen. Sowohl der Antragstellende als auch der zusammenlebende Ehe- oder Lebenspartner muss diese Anforderungen erfüllen. Von der neuen Regelung ausgenommen sind Bürger aus Ländern des EWR-Raums, wie Norwegen, Island und Liechtenstein sowie Schweizer Staatsbürger.
“Die Landesregierung hat entschieden, nicht essenzielle Zusatzleistungen des Landes für neue Mitbürgerinnen und Mitbürger an Integrationsbemühungen zu knüpfen”, sagt Landesrat Philipp Achammer und erklärt: “Integration ist nicht nur ein Angebot, sondern auch eine Verpflichtung zur Bereitschaft, sich in unsere Gesellschaft integrieren zu wollen. Gemäß dem Prinzip Fördern und Fordern nehmen Sprach- und Kulturvermittlung dabei eine entscheidende Rolle ein, damit von einer erfolgreichen Integration in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt gesprochen werden kann.”
Um den Sprachnachweis zu erbringen, gibt es mehrere Möglichkeiten, darunter beispielsweise das Ablegen einer mündlichen Einsprachigkeitsprüfung. Die Anmeldung zur Sprachprüfung ist jetzt schon bei der Koordinierungsstelle für Integration (KOI) unter www.provinz.bz.it/integration/ kurse über ein eigenes Formular möglich. Die ersten Prüfungen werden bereits im November abgehalten. Sprachkenntnisse können aber auch mittels Besuch eines kostenlosen Sprachkurses, ein internationales Sprachzertifikat oder die bestandene Italienischprüfung für die langfristige Aufenthaltsgenehmigung nachgewiesen werden.
Um Kulturkenntnisse zu erwerben und diese dann nachweisen zu können, bietet das Land kostenlose Kulturkurse an. Als Alternative kann die Inskription an einer deutschen oder italienischen Universität oder der Besuch eines Schuljahres an einer deutsch- oder italienischsprachigen Schule gelten. KOI rät, sich so bald wie möglich zur Sprachprüfung und zu den Sprach- und Kulturkursen einzuschreiben, die in ganz Südtirol nach Absprache angeboten werden.
Durch die neue Regelung sollen sowohl Männer als auch deren Frauen, die durch den Nachzug nach Südtirol häufig kürzer im Land sind und wenig Kontakt zur Gesellschaft haben, dazu motiviert werden, Deutsch oder Italienisch zu lernen und die Geschichte und Kultur Südtirols besser kennen zu lernen. Der Sprach- und Kulturerwerb soll dazu beitragen, Kommunikationsbarrieren zu überwinden, das Selbstvertrauen zu stärken, Karrierechancen zu steigern und neue Freundschaften zu schließen. “Die Kultur eines Landes zu kennen, beugt Missverständnissen vor, fördert Offenheit, Toleranz und Respekt vor Andersdenkenden”, heißt es aus der KOI, die aus diesen Gründen das Projekt “Zusammenleben in Südtirol” ins Leben gerufen hat.
Detailliertere Informationen zum Projekt “Zusammenleben in Südtirol” und zu den Kursen gibt im Bereich Integration auf der Internetseite des Landes Südtirol unter www.provinz.bz.it/integration/kurse. Infoblätter in mehreren Sprachen zum Herunterladen wurden mit Unterstützung der Genossenschaften Savera und Xenia und des Amtes für Jugendarbeit bereitgestellt. Weitere Informationen erteilt die Koordinierungsstelle für Integration auch per Mail (koordinierung-integration@ provinz.bz.it) oder telefonisch (Tel. 0471 413390).