Wichtige Neuerungen

Studienbeihilfen für Studierende

Freitag, 09. August 2019 | 17:28 Uhr

Bozen – Die Südtiroler HochschülerInnenschaft (sh.asus) weist darauf hin, dass es bei den Studienbeihilfen für das kommende akademische Jahr 2019/20 grundlegende Änderungen gibt und rät allen Studierenden sich zeitnah darüber zu informieren.

Die wichtigste Neuerung betrifft die Einführung der EEVE (Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung) als Berechnungsgrundlage der Studienbeihilfen. Die EEVE-Erklärung wird für jede einzelne Person der Kernfamilie des/der Studierenden gemacht und umfasst deren wirtschaftliche Situation. Anhand der verschiedenen EEVE-Erklärungen wird der FWL (Faktor Wirtschaftliche Lage) berechnet und die FWL-Bescheinigung ausgestellt, die der/die Studierende benötigt, um den Antrag auf Studienbeihilfe auszufüllen.

Auch die Zusammensetzung der Kernfamilie wird über die Richtlinien der EEVE neu definiert. Somit kann es heuer zu einer Änderung der Bezugspersonen kommen. Das betrifft in besonderem Maße die sogenannten Selbsterhalter, also Studierende, die bisher keine anderen Familienmitglieder angegeben haben. Da die alte Bestimmung nicht mehr gilt, müssen sich diese Studierenden informieren, ob sie heuer noch so ansuchen können wie in den letzten Jahren.

Sowohl bei der Festlegung der Kernfamilie als auch bei Erstellung der EEVE/des FWL ist es notwendig, sich von den Patronaten bzw. Steuerbeistandszentren Hilfe zu holen! Die EEVE und der FWL können dort ab sofort und kostenlos gemacht werden.

Der Antrag auf Studienbeihilfe selbst kann vom 3. September bis 31. Oktober 2019 online auf myCIVIS ausgefüllt werden oder mit unserer Hilfe an den Computerterminals im Büro der sh.asus in der Kapuzinergasse 2A, 39100 Bozen. Alle wichtigen Informationen zu den Studienbeihilfen sind online auf http://www.asus.sh verfügbar. Bei weiteren Fragen helfen die MitarbeiterInnen der sh.asus gern weiter. Kontakt: Tel.: 0471 974614; E-Mail: bz@asus.sh

Von: bba

Bezirk: Bozen