Von: mk
Reschen – Vor Kurzem schien ein Durchbruch bezüglich der sperre der Reschenbundesstraße auf Nordtirolerseite, welche vor Allem Für Frachtbetriebe aus dem Vinschgau betrifft, erreicht worden zu sein. Dies war jedoch ein Trugschluss.
Im Zuge der Sperrung der Reschen-Bundesstraße B180 wegen des Baus einer Steinschlaggalerie, schien eine Einigung getroffen worden zu sein. So trafen sich Landeshauptmann Arno Kompatscher und Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider, mit der Tiroler Landesregierung, der Bezirkshauptmannschaft Landeck und der Kantonsregierung Graubünden. Das Ergebnis war eine zufriedenstellende Lösung für alle – so schien es zumindest.
Demnach können Lkw mit oder ohne Anhänger unter 6,5 Metern die Ausweichroute über Martina uneingeschränkt nutzen. Lkw mit Anhänger über 6,5 Metern können im lokalen Güterverkehr zwischen dem Vinschgau und Österreich die Ausweichroute über Martina in bestimmten Zeitfenstern nutzen. Dazu benötigen sie eine Ausnahmegenehmigung, die jeweils von der Kantonspolizei Graubünden, bzw. der Bezirkshauptmannschaft Landeck ausgestellt wird. Lkw im lokalen Güterverkehr zwischen dem Vinschgau und Österreich sind im Transit durch die Schweiz auf der Strecke zwischen Martina und Schalkl von jeglicher Zollformalität ausgenommen.
Das Problem liegt jedoch, wie so häufig, im Kleingedruckten. Denn für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung hat Nordtirol eine Verwaltungsabgabe in Höhe von 200 Euro pro Lkw festgelegt. „Südtirols Frachtbetriebe werden somit von Nordtirol als Melkkuh genutzt!“, zeigt sich Alexander Öhler, der Obmann der Waren-transporteurinnen und -transporteure im lvh erbost. „Es braucht hier dringend eine politische Intervention seitens unserer Landesregierung. Das Prinzip beim Warenverkehr muss immer sein: Miteinander und nicht gegeneinander arbeiten – und zwar im Sinne der Wirtschaft. Was hier passiert ist genau das Gegenteil“, unterstreicht Öhler.
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