Von: mk
Bozen – Die SVP-Wirtschaft nimmt zur Diskussion rund um die Arbeitsunfälle Stellung. Jeder habe Verständnis für die Sorgen in Zusammenhang mit der Öffnung der Betriebe. Unabhängig davon würden derzeit einige Gewerkschaften wenig seriös mit den Zahlen zu den Arbeitsunfällen und einer vermeintlichen Nichtanerkennung der Arbeitsunfälle argumentieren, erklärt der Vorsitzende Josef Tschöll.
„Für eine seriöse, inhaltliche Diskussion braucht es zunächst eine Offenlegung der Zahlen für Südtirol. Zu sagen, 700 Arbeiter hätten sich mit dem Coronavirus angesteckt, ist zu flach. Es gilt zu schauen, in welchem Sektor und Zeitraum sie sich angesteckt haben. Mit großer Wahrscheinlichkeit sind diese Zahlen auf den Bereich Sanität und Pflegedienste zurückzuführen, und nicht etwa auf die Betriebe, welche, bis auf wenige Ausnahmen, geschlossen waren“, meint Tschöll.
Wahr sei, dass in Zusammenhang mit den Arbeitsunfällen aufgrund der Ansteckung mit dem Virus große rechtliche Probleme bestehen. Diese seien aber nicht auf das Landesgesetz zurückzuführen, sondern auf sehr sonderbare Auslegungen durch das Versicherungsinstitut Inail und die unternehmerfeindliche Politik dieser Regierung.
Das Inail erkenne bereits bei schweren, schlüssigen und übereinstimmenden Indizien einen Arbeitsunfall in Zusammenhang mit dem Corona-Virus an. Immer dort, wo es hingegen schwierig sei, einen direkten Zusammenhang herzustellen, so das Inail, müsse eine medizinisch-rechtliche Untersuchung erfolgen. „Schon allein die Tatsache, dass ein solcher Arbeitsunfall lediglich aufgrund von Annahmen und nicht eines konkreten Nachweises hin anerkannt wird, ist rechtlich grenzwertig. Für wie viele der Fälle eine medizinisch-rechtliche Untersuchung erfolgt, ist ebenfalls noch offen. Mit der Interpretation des Inail sind auch die Zweifel der Gewerkschaften ausgeräumt, die öffentlich das Gegenteil behaupten“, erklärt Tschöll.
Selbst wenn die von den Gewerkschaften geforderten Sicherheitsprotokolle vorliegen, vermindere sich das Haftungsproblem für den Arbeitgeber nicht, denn es stehe immer der strafrechtliche Aspekt aufgrund der Ermittlungen im Raum, und zwar mit oder ohne Landesgesetz zur Öffnung. „Die Unternehmer in Italien fordern eine gesetzliche Regelung, die einen rechtlichen Schutzschild für Arbeitgeber vorsieht, wenn sie sich an die Sicherheitsprotokolle halten“, so Tschöll.
Arbeitssicherheit sei in erster Linie eine Frage der konkreten Umsetzung von sinnvollen technischen Maßnahmen, nicht etwa das Produzieren von Papier und wenig wirksamen Bestimmungen. „Das Landesgesetz sieht, anders als von den ewigen Zweiflern kommuniziert um politisches Kleingeld daraus zu schlagen, keine wilde Öffnung vor, sondern eine Wiederaufnahme des öffentlichen Lebens mit strengen Auflagen. Es sind gerade in dieser Phase die Arbeitgeber und Wirtschaftstreibenden selbst, denen die Sicherheit ihrer Mitarbeiter und Kunden am Herzen liegt, und verantwortungsvoll mit diesem Vertrauensvorschuss durch unsere Politiker umgehen. Südtirol hält zusammen, in guten und schlechten Zeiten“, erklärt Tschöll abschließend.