Seit 4. Jänner

Tattoo-Farben: Strengere Regeln und genauere Etikettierung

Montag, 10. Januar 2022 | 17:01 Uhr

Bozen – Am 4. Jänner ist in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Verordnung 2020/2081 in Kraft getreten: Sie regelt die Inhaltsstoffe von Tätowierfarben und Permanent Make-up und zielt darauf ab, deren Qualität zu verbessern und damit die Sicherheit für die Konsumenten zu erhöhen.

“Immerhin tragen derzeit rund zwölf Prozent der EU-Bürgerinnen und Bürger ein Tattoo, und das Interesse an Tätowierungen steigt weiter an”, unterstreicht Umweltlandesrat Giuliano Vettorato. “Ein größerer Schutz der Gesundheit der Konsumenten ist daher grundlegend.” In Südtirol werden die amtlichen Kontrollen von Tattoo-Farben und Permanent Make-up bereits seit Jahren von der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz vorgenommen. In Zusammenarbeit mit der Umweltagentur Piemont (ARPA Piemonte) wurden neue Analysemethoden zur Feststellung gesundheitsschädlicher Inhaltsstoffe in Tätowierfarben und Permanent Make-up entwickelt und validiert. “Die Landesumweltagentur verfügt über eine große Erfahrung in der Kontrolle dieser chemischen Substanzen und ist heute italienweit federführend in diesem Bereich”, betont Landesrat Vettorato.

Strengere Regeln und genauere Etikettierung

Die neue EU-Verordnung regelt die Grenzwerte für die in Tätowierfarben und Permanent Make-up enthaltenen Substanzen noch strenger. Ziel ist es, allergische Reaktionen oder andere langfristige Auswirkungen weitgehend auszuschließen. “Rund 4000 als gefährlich geltende chemische Substanzen werden durch die neue EU-Verordnung geregelt”, erklärt Flavio Ciesa, Experte für Chemikaliensicherheit (REACH) des Labors für Lebensmittelanalysen und Produktsicherheit der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz. Darunter sind Azofarbstoffe, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, die vor allem in Schwarztönen vorkommen, Schwermetalle, Methanol und aromatische Amine, die als krebserregend gelten und vor allem in Farben auf der Basis von rot und gelb enthalten sind.

“Die Hersteller hatten ausreichend Zeit, um in Hinblick auf die neue EU-Verordnung alternative Substanzen ausfindig zu machen”, erläutert Ciesa. Bereits seit dem Jahr 2015 sei EU-weit an der Neuregelung gearbeitet worden, auch die betroffenen Produzenten seien in dem Verfahren angehört worden. “Eine Ausnahme wurde nur für zwei Farbtöne in blau und grün gemacht, die noch ein Jahr lang verwendet werden dürfen, weil es hier am schwierigsten war, eine Alternative zu finden”, unterstreicht Ciesa. “Dass mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung ein EU-weites Verbot der Tätowierfarben verbunden ist, wie einige Info-Portale berichteten, entspricht hingegen nicht der Wahrheit.”

Mit der neuen EU-Verordnung wird auch eine klarere und transparentere Etikettierung der Tätowierfarben eingeführt. “Auf der Etikette muss unter anderem der handelsübliche Name der Farbmischung, die Liste der Inhaltsstoffe und das Vorhandensein von Nickel oder Chrom verzeichnet sein”, führt Ciesa aus. “Diese Informationen sind für Menschen mit Allergien wichtig.”

Farbige Tinten in oberen Hautschichten

Bei einer Tätowierung – ebenso wie bei Permanent Make-up – werden farbige Tinten in die oberen Hautschichten gespritzt, die langfristig dort bleiben und damit den Körper auf Dauer mit den enthaltenen chemischen Substanzen in Kontakt bringen. “Tattoos können nur mit Hilfe von Laser wieder entfernt werden. Dabei verschwinden sie aber nicht zur Gänze aus dem Körper. Vielmehr werden die Farbpigmente und übrigen Substanzen nur in kleinere Moleküle zerteilt. Sind darin gesundheitsgefährdende Substanzen enthalten, können diese weiter im Körper zirkulieren”, gibt Ciesa zu bedenken.

Webinar zur neuen EU-Verordnung am 3. Februar

Um über die rechtlichen Neuerungen zu informieren, organisieren der Dienst für Produktsicherheit und Etikettierung und das WIFI der Handelskammer Bozen in Zusammenarbeit mit der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz ein kostenloses Live-Webinar mit dem Titel “Gefährliche Stoffe in Permanent Make-up oder Tätowierfarben: Das geht unter die Haut!” am Donnerstag, 3. Februar 2022. Experten aus Brüssel, Rom und Südtirol berichten über die neue europäische Verordnung und worauf beim Onlineeinkauf der Farben zu achten ist. Wer teilnimmt, hat die Möglichkeit, im Chat Fragen zu stellen. Anmeldungen sind auf der Webseite des WIFI bis 27. Jänner möglich.

Von: luk

Bezirk: Bozen