Rückerstattung der Fahrten von 2022

Taxidienste der Gemeinde Meran: 5.363 Fahrten unternommen

Dienstag, 27. Dezember 2022 | 15:45 Uhr

Meran – Im Zeitraum zwischen 1. Januar und 15. Dezember 2022 haben die Meraner Bürger, welche die Dienste des „Frauennachttaxi“, des „Taxi für Senioren“ und des „Taxi für Menschen mit Beeinträchtigung“ genutzt haben, insgesamt 5.363 Fahrten unternommen. Für fast die Hälfte der Fahrten wurde noch keine Erstattung beantragt.

An der Initiative “Taxidienste der Gemeinde” beteiligen sich zusammen mit Meran auch die Gemeinden Algund, Kuens, Lana, Marling, Riffian, Tirol, Tscherms und Schenna.

2022 wurden mit den drei Taxidiensten im ganzen Burggrafenamt insgesamt 5.815 Fahrten verzeichnet (2021: 5.679). Davon 5.363 (92 Prozent) haben Meraner Bürger unternommen (2021 waren es 5.212). Die Taxidienste teilen sich in Frauennachttaxi (16 Prozent der Gesamtfahrten), Seniorentaxi (81 Prozent) und Taxi für Personen mit Beeinträchtigung (drei Prozent) auf.

2021 wurde die Abrechnung der Taxi-Gutscheine digitalisiert und damit einfacher gemacht: Die Taxifahrer sind nämlich mit einer eigenen App ausgestattet, die es ihnen ermöglicht, die Fahrgäste mit ihrer Steuernummer zu registrieren und die Daten (Steuernummer, Betrag der gesamten Fahrt, Dauer und Länge der Strecke, Unterschrift des Fahrgastes) direkt an die zuständige Gemeinde zu senden. Dort wird der Betrag von 5,50 Euro pro Fahrt den Nutzer nach Vorlage eines Personalausweises und der Gesundheitskarte vom zuständigen Personal ausbezahlt. Eine Vorlage von Gutscheinen oder Quittungen in Papierform ist nicht mehr erforderlich. Die Auszahlung in der Gemeinde Meran erfolgt im Bürgeramt (Zimmer A1 im Erdgeschoss des Rathauses).

Rückerstattung der Fahrten von 2022

Aus buchhalterischen Gründen können vom 16. Dezember 2022 bis 23. Januar 2023 keine Rückerstattungen eingelöst werden. Die noch ausständigen Rückerstattungen für das Jahr 2022 werden ab 23. Januar und bis 28. Februar 2023 ausgezahlt.

Um die Gutscheine für di getätigten Fahrten einzulösen, müssen sich die Nutzer der Taxidienste an das zuständige Amt der jeweiligen Wohngemeinde wenden. Bis heute, 27. Dezember, wurde die Erstattung von 48 Prozent der unternommenen Fahrten immer noch nicht beantragt. Es handelt sich dabei – in 80 Prozent der Fälle – um Gutscheine für die mit dem Taxi für Senioren unternommenen Fahrten.

Frauennachttaxi

Frauen ab 16 Jahren können den Dienst des Frauennachttaxi täglich für Fahrten zwischen 20.30 Uhr und 6.00 Uhr nutzen. Die Fahrtkostenrückerstattung von 5,50 Euro pro Fahrt kann 52 Mal im Jahr in Anspruch genommen werden. Das Frauennachttaxi kann von bis zu vier Frauen gleichzeitig genutzt werden, die Rückerstattung von 5,50 Euro pro Fahrt bekommt aber nur eine dieser Frauen erstattet.

Taxi für Senioren

Bei einer Fahrt mit dem Taxi für Senioren können Personen ab 70 Jahren eine Fahrtkostenrückerstattung von 5,50 Euro für bis zu 25 Fahrten im Jahr in Anspruch nehmen. Der Taxidienst kann jeden Tag rund um die Uhr genutzt werden.

Taxi für Menschen mit Beeinträchtigung

Menschen mit einer Invalidität von mindestens 74 Prozent können diesen Taxidienst bis zu 25 mal im Jahr für eine Fahrtkostenrückerstattung von 5,50 Euro pro Fahrt in Anspruch nehmen. Der Taxidienst für Menschen mit Beeinträchtigung kann jeden Tag rund um die Uhr – alleine oder mit einer Begleitperson – genutzt werden.

Von: luk

Bezirk: Burggrafenamt