Von: mk
Bozen – Die Meldung der Tierbewegungen auf die Alm und von dort zurück in den Herkunftsstall erfolgt seit heute elektronisch.
An die 1700 Almen gibt es in Südtirol, auf rund 1100 Almen werden im Sommer Tiere aufgetrieben. Tierbewegungen mussten seit fünf Jahren in Papierform bei der lokalen Forststation gemeldet werden, von da wurde die Meldung an den Amtstierarzt weitergeleitet. Diese mehrfachen Übertragungen haben nicht selten Fehler mit sich gebracht.
Mehr als 85.000 Tierbewegungen mussten jährlich vom Personal des tierärztlichen Dienstes des Sanitätsbetriebes monatelang eingegeben werden. Mit heute wird die Meldung direkt vom Almbetreiber digital vorgenommen, erklären Landestierarzt Paolo Zambotto und sein Stellvertreter Ernst Stifter, die heute zu dieser Neuerung auch ein Rundschreiben verschicken. Einige Almbetreiber haben zusammen mit den Landestierärzten erfolgreich eine Testphase durchlaufen und konstruktive Ideen geliefert. Obwohl das System erst am Anfang ist und daher noch ausgebaut und verbessert werden muss, handelt es sich um eine bedeutende Verbesserung für die Almbetreiber.
Seit heute läuft die Meldung der Tierbewegung so ab: Der Almbetreiber aktiviert den eGov-Account kostenlos bei seiner Wohnsitzgemeinde und kann in Folge über seinen eGov-Account – nach Einstieg mittels Bürgerkarte oder mittels Username und Passwort – sämtliche Auftriebe und im selben Schritt auch den voraussichtlichen Abtrieb der Tiere direkt in die Viehdatenbank www.provinz.bz.it/almbewegungen eingeben. Auf die gleiche Art erfolgt die Meldung für verspätet aufgetriebene, früher abgetriebene oder verunglückte Nutztiere.
“Diese Neuerung”, betont Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler, “ist ein Meilenstein in Richtung Bürokratieabbau”. Alle eingegebenen Informationen werden in die Nationale Viehdatenbank übermittelt. “Unser Ziel”, unterstreicht IT- und Verwaltungslandesrätin Waltraud Deeg, “ist eine moderne und bürgernahe Verwaltung, die einen guten Dienst für alle erbringt, was vor allem im ländlichen Raum unerlässlich ist”.
Das Verbringen der Rinder, Schafe, Ziegen, Equiden (Pferde, Esel), Schweine oder Neuweltkameliden (Lamas und Alpakas) auf Almen innerhalb Südtirols muss innerhalb von 15 Tagen nach Auftrieb der Tiere eingegeben werden. Es ist wichtig, dass die Meldungen rechtzeitig erfolgen.
Bei Rindern, Schafen und Ziegen werden die einzelnen Ohrmarken aller gekennzeichneten Tiere eingegeben. Bei Pferden, Schweinen und Neuweltkameliden besteht die Meldung in der Angabe der Anzahl der jeweils aufgetriebenen Tiere, und zwar der Gesamtanzahl pro Tierart.
Diese Regelung betrifft nur die Tierbewegungen innerhalb der Südtiroler Landesgrenzen. Sollten die Tiere auf Almen in den Provinzen Trient, Belluno, Udine oder nach Österreich verbracht werden, braucht es ein amtstierärztliches Almzeugnis.
Bei technischen Problemen kann von Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 17.00 Uhr die Grüne Nummer 800 816 836 gewählt werden.
Sollten die Almbetreiber bei dieser neuen Art der Meldung auf andere Unklarheiten stoßen, steht ihnen der örtlich zuständige betriebliche tierärztliche Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebs (Amtstierarzt) für Erklärungen zur Seite.