Stellungnahme von Renzler

Tourismusorganisationen – “Wo bleibt die Mitsprache der Arbeitnhemer?”

Montag, 31. Juli 2017 | 16:39 Uhr

 

Bozen – Der Landtagsabgeordnete und Vorsitzende der ArbeitnehmerInnen in der SVP, Helmuth Renzler, bemängelt, dass bei dem im 3. Gesetzgebungsausschuss letzten Freitag gutgeheißenen Landesgesetzentwurf zur  „Ordnung der Tourismusorganisationen“  kein Vertreter der Gewerkschaften in den jeweiligen Entscheidungs- und Beratungsorganen vorgesehen ist. Im September wird der Landtag darüber entscheiden.

„Ich habe mich aus diesem Grund meiner Stimme bei der Abstimmung enthalten. Einen entsprechenden Änderungsantrag bringe ich in einem zweiten Moment bei der Behandlung des Gesetzentwurfes im Südtiroler Landtag ein“, kündigt Helmuth Renzler an.

Es gehe nämlich nicht an, wenn im vorgesehenen Fachbeirat laut Art. 10 des Gesetzentwurfes unter Punkt d) eventuell bis zu maximal drei weiteren Vertretern von Wirtschaftssektoren vorgesehen seien, wobei klar spezifiziert werde, dass alle relevanten Beherbergungskategorien des Einzugsgebietes der jeweiligen Außenstelle der IDM im Fachbeirat vertreten sein müssen, inklusive der Bauern aufgrund des Urlaubs auf den Bauernhof und kein Vertreter der ArbeitnehmerInnen.

„Tourismusorganisationen dienen dem Zweck, den Tourismus im jeweiligen Gebiet zu fördern und zu steigern. Da es sich hier aber um Maßnahmen handelt von denen tausende von ArbeitnehmernInnen nicht nur im Tourismus, sondern auch in anderen Wirtschaftsbereichen betroffen sind und kein Mitspracherecht haben, ist unverständlich und inakzeptabel. Es kann und darf nicht sein, dass zum Beispiel die Aufwertung des landschaftlichen, künstlerischen und geschichtlichen Erbes nur den Wirtschaftstreibenden überlassen wird. Zu bedenken ist nämlich immer, dass zwei Drittel der Bevölkerung Lohnabhängige sind und diese maßgeblich das geschichtliche Erbe unseres Landes mitgestaltet haben“, unterstreicht Helmuth Renzler.

“Die Landesregierung muss dafür sorgen, dass im Interesse einer sozialpartnerschaftlichen Mitbestimmung mindestens ein von den auf Landesebene repräsentativsten Gewerkschaftsorganisationen namhaft gemachter Vertreter im Fachbeirat und im Präsidentenkollegium verpflichtend vertreten ist”, so Renzler.

Von: luk

Bezirk: Bozen