Von: luk
Bozen – Regionalassessor Manfred Vallazza ist zufrieden über die Zustimmung des von ihm eingebrachten Gesetzesentwurfes in der heutigen Sitzung des ersten Gesetzgebungsausschusses, der die Grundlage zur Errichtung der Bürgerbeteiligungsgenossenschaften bildet.
„Bürgerbeteiligungsgenossenschaften sind Formen der Bürgerbeteiligung, welche neue Möglichkeiten des Arbeitseinsatzes bieten und die temporäre Anstellung von Hilfskräften sowie den Austausch von Wirtschaftsgütern wesentlich erleichtern. Vielfältige Güter und Dienstleistungen sollen im Interesse der gesamten Gemeinschaft angeboten und deren Zugang und Nutzung erheblich erleichtert werden. Bei der Bürgerbeteiligungsgenossenschaft handelt es sich um eine Genossenschaftsform, die dem Wohl der lokalen Gemeinschaft und des gesamten Bezugsgebietes weit über die Anzahl der Mitglieder hinaus dient. Ziel der Bürgerbeteiligungsgenossenschaften ist, durch Solidarität und Gegenseitigkeit den Bedürfnissen sozialer und beruflicher Gruppen nachzukommen”, klärt Vallazza auf.
„Die Idee von Bürgerbeteiligungsgenossenschaften ist entstanden, weil in den unterschiedlichen Lebensbereichen, ob das nun die Landwirtschaft oder der soziale Bereich ist, besondere Bedürfnisse und Anforderungen bestehen. Konkret können über die Genossenschaft Arbeitskräfte unbürokratisch, selbstverständlich jedoch unter Einhaltung sämtlicher Versicherungsaspekte auch kurzfristig, stundenweise oder auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt angestellt werden. Die jeweiligen Bedürfnisse der Menschen hängen wiederum von den örtlichen Begebenheiten ab“, sagt Regionalassessor Manfred Vallazza. „Ich bin überzeugt von der Idee der nicht gewinnorientierten Genossenschaften für Bürger und denke, dass die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften erheblich unterstützt werden. Es entwickelt sich ein „gemeinsames Handeln“, das positive Auswirkungen auf zwischenmenschliche und soziale Beziehungen hat. Dies stärkt das Gemeinschaftsgefühl, die soziale Inklusion und ermöglicht sowohl ungenutzte persönliche als auch kollektive Potenziale nutzbar zu machen.“
Das regionale Regelwerk bildet den rechtlichen Rahmen. Die einzelnen Bestimmungen müssen jedoch von den jeweiligen Provinzen erlassen werden. Die Provinz habe somit die Möglichkeit und Kompetenz, Bürgerbeteiligungsgenossenschaften finanziell und steuerlich zu fördern und zu unterstützen. Im nächsten Schritt wird der genehmigte Gesetzesentwurf zur Etablierung der Bürgerbeteiligungsgenossenschaften im Regionalrat zur Abstimmung gebracht.
Vallazza sieht vor allem in der Landwirtschaft großen Bedarf, sowohl Anstellungsvorgänge von Personal als auch den Austausch von Gütern zu vereinfachen: „Für bestimmte Aufgaben und Tätigkeiten fehlen hierzulande schlichtweg die Arbeitskräfte.“ Vor allem für die Bergbauernhöfe seien Vereinfachungen diesbezüglich eine große Hilfe. „Viele Höfe in Südtirol werden mittlerweile nur noch von einer oder wenigen, meist älteren Personen bewohnt und betrieben. Arbeitskräfte für die Bewirtschaftung und Betreuung der Höfe fehlen“, so der Regionalassessor. Mittels Bürgerbeteiligungsgenossenschaften könne dem in einigen Bereichen entgegengewirkt werden, ohne auf Personal aus dem Ausland angewiesen zu sein. Personal oder Güter könnten durch diese Form von Genossenschaft einfach und unbürokratisch vermittelt oder ausgetauscht werden.
“Bürgerbeteiligungsgenossenschaften stehen in enger Verbindung mit einem Gebiet und der dort ansässigen Bevölkerung. Charakteristisch für Bürgerbeteiligungsgenossenschaften ist der wirtschaftliche und gesellschaftliche Nutzen für die betroffenen Gemeinschaften, welcher durch erbrachte Dienstleistungen oder den Austausch von Gütern geschaffen wird”, so Vallazza.