Von: luk
Bozen – Im Streit um umstrittene Aktienplatzierungen bei der Volksbank ruft das Aktionärskomitee Südtirol betroffene Anleger zur rechtzeitigen Unterbrechung der Verjährung auf. Wer bis zum 30. Oktober 2025 kein entsprechendes Schreiben an die Bank sendet, riskiert den Verlust möglicher Entschädigungsansprüche.
Bei einer Pressekonferenz in Bozen informierte das Komitee unter dem Vorsitz von Walther Andreaus über den Stand der Verfahren. Unterstützt von den Rechtsanwälten Massimo Cerniglia, Alessandro Caponi und Roberto Ciammarughi haben rund 150 Aktionäre Klage gegen die Bank eingereicht. Insgesamt wurden über das Komitee rund 2.500 Beschwerden übermittelt.
Die Bilanz vor Gericht fällt bisher deutlich zugunsten der Anleger aus: Das Landesgericht Bozen hat in 19 Fällen zugunsten der Kläger entschieden und die Bank zur Rückzahlung von insgesamt etwa einer Million Euro verurteilt. In mehreren Urteilen wurden Verstöße gegen das Finanzrecht als „schwerwiegend“ eingestuft. Auch das Berufungsgericht Bozen bestätigte inzwischen mehrere dieser Entscheidungen.
Neben Einzelklagen laufen derzeit zwei Sammelklagen vor dem Gericht in Venedig. Die erste, mit rund 650 Beteiligten, wurde bereits zugelassen – ein Urteil wird im Laufe des Jahres erwartet. Bei der zweiten, über die im Juni entschieden wird, könnten sich bis zu 27.000 Aktionäre anschließen. Laut Komitee steht dabei ein mögliches Rückzahlungsvolumen von bis zu 100 Millionen Euro im Raum.
Da Anlegeransprüche nach zehn Jahren verjähren, ruft das Komitee alle Betroffenen auf, die Verjährung durch ein formelles Schreiben zu unterbrechen.
Das Musterschreiben kann auf der Website des Verbraucherschutzvereins Robin heruntergeladen werden:
👉 robinreport.it/musterbrief-volksbank
Nachweise über die Zustellung können per E-Mail an aksuedtirol@gmail.com gesendet werden.
„Wer kämpft, kann verlieren – wer nicht kämpft, hat schon verloren“, so Andreaus abschließend.
Aktuell sind 0 Kommentare vorhanden
Kommentare anzeigen