Von: mk
Bozen – Dank der EU sind Verbraucher durch das europäische Reiserecht gut geschützt. In der Praxis lauern jedoch immer noch zahlreiche Urlaubsfallen: Reiseunternehmen, die alle rechtlichen Schlupflöcher nutzen, Buchungsportale, die immer noch nicht transparent genug über alle Kosten informieren, und manchmal sind es die Verbraucher selbst, die beim Buchen im Internet schlichtweg überfordert sind.
Über dies und andere Urlaubsthemen hat das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien heute im Rahmen einer Pressekonferenz im Parkhotel Laurin in Bozen informiert. „Europäische Verbraucher, die touristische Dienstleistungen nutzen, genießen weltweit einzigartige Rechte“, erklärt Walther Andreaus, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), Trägerorganisation des Europäischen Verbraucherzentrums in Bozen. „Dank unserer 20-jährigen Erfahrung sind unsere Beraterinnen die Reiserechtsexpertinnen schlechthin und für alle Südtiroler Verbraucherinnen und Verbraucher – aber auch über die Landesgrenzen hinaus – ein Rettungsanker bei missglückten Urlauben“, fährt Andreaus fort.
„In der Praxis stoßen wir vermehrt auf Unternehmen, die versuchen, den sehr guten Rechtsrahmen zu umgehen“, erzählt Monika Nardo, Leiterin des EVZ. „Kürzlich hat uns zum Beispiel Herr O. aus dem Pustertal aufgesucht: Auf Gran Canaria hatte er anscheinend durch ein Rubbellos einen Urlaub gewonnen. Am Ende hat er satte 1.750 Euro für sieben Tage Unterkunft auf der Insel an eine ominöse Firma bezahlt“, fährt die Expertin fort. „In diesem Fall hat die Firma die Gesetzgebung zum Time-Sharing erfolgreich umgangen und Herrn O. konnten wir nur raten, die gebuchte Unterkunft auch tatsächlich zu nutzen, auch wenn sie völlig überteuert ist“. „Vor allem für solche Fälle sind Information und Warnungen das Um und Auf“, unterstreicht Walther Andreaus.
In der Erfahrung des EVZ buchen Verbraucher vor allem Flüge und Unterkünfte im Internet: Durch Suchmaschinen wird man meistens zu Buchungsportalen gelotst; solche Seiten vereinfachen Verbrauchern die Urlaubsrecherche. „Doch nicht immer läuft bei der Buchung über Online-Buchungsportale alles glatt und mitunter ist es sogar billiger, direkt bei der Fluggesellschaft zu buchen“, erklärt Milena Favretto, Beraterin im EVZ.
Der Bereich der Flugreisen gehört zu den Schwerpunkten der Beratungs- und Unterstützungstätigkeit des EVZ: Mehr als 2.000 Anfragen und Beschwerden zu Flugreisen wurden im letzten Jahr bearbeitet. In der Vergangenheit waren im Preis des Flugtickets das Einchecken am Flughafen, Freigepäck bis 20kg, Handgepäck und Mahlzeiten an Bord inbegriffen. „Heute muss ich mir vor dem Abflug viele „neue“ Fragen stellen“, unterstreicht Milena Favretto: Kann ich am Flughafen kostenlos einchecken? Welche sind die erlaubten Maße für das Handgepäck? Beinhaltet der Tarif auch aufgegebenes Gepäck? Diese und weitere Fragen sollten vorab geklärt werden, um teure Zusatzspesen zu vermeiden.
Die emotionale Komponente spielt beim Urlaub eine wesentliche Rolle. Wenn die hohen Erwartungen und Ansprüche am Urlaubsort nicht erfüllt werden, sind Ärger und Frust groß. In ihrer täglichen Beratungstätigkeit wird Barbara Klotzner oft mit solchen Situationen konfrontiert: „Nicht immer ist das, was der Konsument als Nichterfüllung empfindet, als solche zu bewerten. Oftmals ist die Enttäuschung darauf zurückzuführen, dass der Verbraucher bei der Buchung nicht richtig nachgefragt oder dass er die Reise falsch eingeschätzt hat und mit falschen Erwartungen aufgebrochen ist“. Um in solchen Situationen eine Chance auf eine Entschädigung zu haben, ist es notwendig, sofort vor Ort zu reklamieren und Beweismaterial zu sammeln.
Die Expertinnen des EVZ in Bozen sind telefonisch unter der Nummer 0471 980939 und via E-Mail unter info@euroconsumatori.org erreichbar und bieten kostenlose Beratung und Unterstützung. Auf der Internetseite www.euroconsumatori.org stehen zudem zahlreiche Informationen, nützliche Tipps, Musterbriefe und vielfältige Publikationen im Bereich Urlaub und Reisen zum kostenlosen Download zur Verfügung.