Mitarbeiter des Eichdienstes haben eine wichtige Aufgabe

Wann ist ein Kilo wirklich ein Kilo?

Freitag, 06. Juli 2018 | 10:19 Uhr

Bozen – Haben ihr euch nie gefragt: „Waren das nun wirklich 200 Gramm Schinken?“ oder „Fließt aus der Zapfsäule an der Tankstelle auch effektiv ein ganzer Liter Benzin?“ Um zu garantieren, dass eine Maßeinheit tatsächlich dem legalen Gewicht oder Maß entspricht, müssen regelmäßig Nacheichungen der Messgeräte durchgeführt werden. Diese Aufgabe übernehmen in Südtirol Mitarbeiter des Eichdienstes der Handelskammer Bozen und private Eichstellen. Es werden beispielsweise jährlich circa 800 Volumenmessgeräte für Benzin und Diesel geprüft. Einen weiteren großen Aufgabenbereich des Eichdienstes stellen die Edelmetalle dar.

Die ordnungsgemäße Messung der Waren im Ein- und Verkauf ist eine der grundlegendsten Voraussetzungen bei Handelstransaktionen. Die gesetzliche Metrologie erfüllt somit wichtige Aufgaben in Hinblick auf die Marktregulierung zur Kontrolle des unlauteren Wettbewerbes, zur Gewährleistung einer korrekten Mengenbestimmung und zum Schutz der Endverbraucher/innen“, erklärt Luca Filippi, Vizegeneralsekretär der Handelskammer.

Zu den Zuständigkeiten der Handelskammer im Rahmen der legalen Metrologie gehört die Verwaltung der Eichliste der Inhaber von Messgeräten, der metrischen Hersteller, der privaten Eichstellen und der technischen Zentren. Der Eichdienst überwacht die Fälligkeiten der Nacheichungen der Messgeräte und die Ausführung der Nacheichungen von Messgeräten seitens der privaten Eichstellen. Für Messgeräte, die von den Eichstellen nicht geeicht werden können, kann der Eichdienst selbst bis zum 17. März 2019 die Nacheichung durchführen. Zudem wird die korrekte Benutzung der Messgeräte seitens deren Inhaber überprüft.

Zu den Tätigkeiten des Eichdienstes gehört auch die Überprüfung der Fertigpackungen. Die Eichinspektoren kontrollieren also beispielsweise, ob in einem Päckchen Kaffee auch die ausgewiesene Menge an Inhalt wiederzufinden ist. Leider ist dem nicht immer so: Eine Statistik aus der Schweiz besagt, dass 15 Prozent aller Produkte eine geringere Füllmenge aufweisen, als auf der Verpackung angepriesen. Dies stellt eine eindeutige Wettbewerbsverzerrung dar.

Im Bereich der Edelmetalle ist eine Kontrolle der Qualität von zentraler Bedeutung. So müssen für Gold, Silber, Platin und Palladium der Feingehalt in Promille ermittelt werden. Außerdem erhalten Edelmetalle und ihre Legierungen eine Identifikationsmarke und eine Feingehaltsmarke. Auf diese Weise werden Authentizität und Leserlichkeit garantiert. Der Eichdienst der Handelskammer überwacht die korrekte Anwendung der Normen im Bereich der Edelmetalle und verwaltet das Register der Goldschmiede.

Weitere Informationen erteilt die Handelskammer Bozen, Ansprechpartner Thomas Delmonego, Tel. 0471 945 681, E-Mail: eichdienst@handelskammer.bz.it.

Von: mk

Bezirk: Bozen