Von: mho
Bozen – Hds-Präsident Walter Amort glaubte seinen Augen nicht, als er den neuen Entwurf des neuen Gesetzes für Raum und Landschaft zu sehen bekam. Dieser ist vor kurzem von der zuständigen Gesetzgebungskommission des Landtages verabschiedet worden. Der Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol (hds) kritisiert aufs schärfste die darin enthaltene Bevorzugung der Landwirtschaft.
„Laut neuer Fassung von Artikel 32 ist im Absatz 7 festgeschrieben worden, dass in den Gewerbegebieten Einzelhandel mit landwirtschaftlichen Produkten durch landwirtschaftliche Unternehmer in einzelner oder in zusammengeschlossener Form erlaubt ist“, erklärt Amort. Dies bedeute für ihn im Klartext, dass in Zukunft jeder einzelne Bauer oder mehrere gemeinsam in Gewerbegebieten Einzelhandel ausüben können würden. „So kann es etwa der Fall sein, dass sich mehrere Landwirte zusammentun, im Gewerbegebiet eine Halle mieten und dort Handel betreiben“, so Amort. Supermärkte für Bauernprodukte in Gewerbegebieten seien nicht sinnvoll, um die Authentizität der landwirtschaftlichen Produkte zu wahren sowie lebendige und attraktive Orte zu garantieren.
Amort: „Supermärkte für Bauernprodukte im Gewerbegebiet sind Wettbewerbsverzerrung”
Die Südtiroler Raumordnungsbestimmungen folgen dem Prinzip, dass Einzelhandel vornehmlich in den Orten und bewohnten Gebieten ausgeübt werden kann und nur in bestimmten Ausnahmefällen – wie für sperrige Güter – in den Gewerbegebieten. Was die Landwirtschaft anbelangt, so können aktuell in Gewerbegebieten etwa nur landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften vorwiegend ihre Produkte anbieten.
„Diese ungerechtfertigte Vorgangsweise führt zu einer Wettbewerbsverzerrung, die ihresgleichen sucht. Wir können diese Vorgangsweise nicht dulden. Die Landwirte haben bereits heute viele Möglichkeiten, ihre Produkte zu verkaufen, wie etwa auf Bauernmärkten, in ihren Hofläden und in bereits bestehenden Lebensmittelgeschäften. Zudem werden sie was Auflagen und Steuern anbelangt im Vergleich zum Handel eindeutig bevorzugt. Diese zusätzliche Verkaufsschiene in den Gewerbegebieten führt zu einer Benachteiligung des Einzelhandels in den Orten und kann nicht so einfach hingenommen werden“, so der hds-Präsident. Der Appell des hds geht somit an alle politischen Vertreter, dieses zusätzliche Privilegium der Landwirtschaft aufzuheben.