Von: bba
Bozen – 7550 Südtiroler Betriebe im Handel und in der Gastronomie waren in diesem Frühjahr für 60 Tage geschlossen. Viele dieser Betriebe sind in den Geschäftslokalen in Miete. Darüber hinaus mussten aber auch viele Dienstleister mit direktem Kundenkontakt wie etwa Reisebüros zusperren oder andere, die offen halten konnten, wie Unternehmensberater, Eventdienstleister oder Werbefachleute haben keine Einnahmen mehr.
„Aufgrund dieser verlängerten Pflichtschließung fehlt klarerweise der Umsatz und somit auch das Geld für die laufenden Kosten wie etwa die Mieten“, erklärt der hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol. Das mache immer mehr Betrieben arg zu schaffen.
„Wir begrüßen daher, dass das Maßnahmenpaket des Staates ‘Decreto Rilancio’ (Gesetzesdekret 34/2020) für die Mieter als Unterstützungsmaßnahme eine Steuergutschrift (credito d’imposta) für alle gewerbliche Immobilien vorsieht“, erklärt hds-Präsident Philipp Moser. Das Steuerguthaben kann ab sofort mittels F24 kompensiert werden.
“Die Steuergutschrift entspricht der Höhe der Mieten für die Monate März, April und Mai (April, Mai und Juni für Tourismusbetriebe mit saisonaler Tätigkeit) und beträgt:
– 60 Prozent der monatlichen Miete, der Leasingrate oder der Nutzung aller gewerblicher Immobilien, die für industrielle, gewerbliche, handwerkliche, landwirtschaftliche, touristische Zwecke oder für die gewohnheitsmäßige und berufliche Ausübung der Tätigkeit bestimmt sind,
– 30 Prozent bei komplexen Serviceverträgen oder Pachtverträgen mit mindestens einer Immobilie für Nichtwohnzwecke.
Die Gutschrift wird gewährt unter der Bedingung, dass:
– die Einnahmen/Umsätze für 2019 weniger als fünf Millionen Euro (nicht erforderlich für Hotels und Agrotourismusbetriebe) betragen,
– der Mieter im Bezugsmonat einen Rückgang von mindestens 50 Prozent des Umsatzes hat (auch bei einer Nichtschließung des Betriebes)”, so Moser.