Wer ein variables Darlehen abbezahlt, kann zu fixem Zinssatz wechseln

Zinserhöhungen: Die Folgen für die Verbraucher

Freitag, 17. März 2023 | 10:06 Uhr

Bozen – Der steigende Trend der Zinskurve hält auch im neuen Jahr an. Mit dem neuen Haushaltgesetz 2023 haben Verbraucherinnen und Verbraucher nun das Recht, den Zinssatz vom Darlehen von variabel auf fix umzuwandeln. Doch welche konkrete Auswirkungen hat der Anstieg der Zinskurve auf die einzelnen Darlehens(raten), und zahlt sich ein Wechsel von Zinssatzes überhaupt aus?

Insgesamt wurde der EZB Leitzins seit letztem Sommer sechsmal erhöht und liegt jetzt bei 3,5 Prozent, wie die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) erklärt. Der Euribor (6M) (Basisparameter für viele variablen Darlehen) ist ebenfalls stark angestiegen: von 0,238 Prozent im Juli auf aktuell knapp drei Prozent (Stand 14.03.2023). „Es ist davon auszugehen, dass der Markt der erneuten Erhöhung bald Folge leisten wird“, so die VZS.

Auswirkung auf die einzelnen Darlehen

Die Zinsklausel sollte kontrolliert werden, rät die VZS: Dort ist genau festgelegt, welche Anpassung wann stattfindet. Anhand dieser Information kann man dann mit einem Rechner (z.B. https://www.zinsen-berechnen.de/kreditrechner.php) überprüfen, wie sich die Erhöhung auf das eigene Darlehen auswirkt.

Bleibt der Euribor bei den derzeitigen Zinsen, ergäbe sich nach der Zinsanpassung im Juli folgendes Bild:

·  Darlehen von 100.000 Euro, aufgenommen am 1.01.2022, 20 Jahre

·  Spread: 1,2 Prozent

·  Zinsatz: Euribor sechs Monate gerundet auf nächsten Viertel-Punkt + Spread = Zinssatz 4,45 Prozent

·  Mehrkosten pro Monat: 151,31 Euro

·  Mehrkosten gesamte Laufzeit (vorbehaltlich weiterer Anstiege des Euribor): 34.436,09 Euro

Bereits laufende, fix verzinste Darlehen sind von der Änderung nicht betroffen, hier ändert sich nichts. Bei Mischformen gilt es ebenfalls, die Zinsklausel zu kontrollieren.

Variabel lassen oder fix anstreben?

Verbraucherinnen und Verbraucher haben seit kurzem wieder die Möglichkeit, von einem variablen zu einem fixen Zinssatz zu wechseln. Der variable Parameter (Euribor) wird hierbei durch den der Laufzeit entsprechenden fixen (IRS) ersetzt, während der Spread gleich bleibt. Dieser Wechsel ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos und muss unter folgenden Voraussetzungen von Banken akzeptiert werden:

·  Darlehen unter 200.000 Euro Summe

·  Darlehensnehmer mit ISEE unter 35.000

·  Zahlungen müssen in Ordnung sein, kein Zahlungsverzug

Ob sich ein solcher Wechsel für Verbraucherinnen und Verbraucher wirklich auszahlt, muss jedoch von Fall zu Fall gut bewertet werden (Euribor sechs Monate aktuell 3,035 Prozent, IRS 10 Jahre 2,92 Prozent, IRS 20 Jahre 2,73 Prozent Stand: 14.03.2023).

Drei weitere Alternativen um das alte Wohnbau-Darlehen ganz “loszuwerden” sind die Neuverhandlung, sie Surrogation (der Hypothek) und die Tilgung bzw. Ersetzung. Genauere Informationen hierzu können online auf https://www.consumer.bz.it/de abgerufen werden.

Von: mk

Bezirk: Bozen