Von: apa
Am Dienstag ist am Landesgericht ein Schüler zu 16 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden, weil er wenige Tage nach seinem 14. Geburtstag in Wien-Donaustadt drei bewaffnete Raubüberfälle verübt hatte. Der körperlich ausgesprochen kindlich wirkende Bursch war vor einem Schöffensenat umfassend geständig. Von der über ihn verhängten Strafe wurde ein Monat unbedingt ausgesprochen, den Rest bekam der 14-Jährige unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen.
Der Angeklagte war Mitte März wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft genommen worden. Er sei in der Justizanstalt (KA) Münnichplatz “vernünftig geworden”, behauptete jedenfalls Verteidiger Norbert Haslhofer. Er habe erkannt, “dass es so nicht geht”.
Der 14-Jährige hatte sich am 30. Jänner 2026 mit einigen jüngeren Freunden, die allesamt noch strafunmündig waren, zum Donauzentrum begeben. “Die hatten die Idee, irgendwelche Leute abzuziehen. Also auszurauben”, erklärte der Angeklagte dem Gericht. Sie kreisten einen ihnen körperlich deutlich unterlegenen Buben ein und forderten Geld, wobei der 14-Jährige ein Springmesser zückte und die Klinge gegen den Oberkörper des Opfers richtete. Als der Bedrohte erklärte, kein Geld dabei zu haben, durchsuchte der bewaffnete Täter dessen Rucksack. Einer der 13 Jahre alten Mittäter, der infolge seiner Strafunmündigkeit gerichtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, verpasste dem Opfer auch noch einen Faustschlag.
“Er hat schon Angst gehabt”
Am nächsten Tag habe er wieder “Leute abziehen” wollen, berichtete der 14-Jährige. Diesmal richtete er an einer Bushaltestelle beim Donauzentrum sein Springmesser gegen einen kleineren und körperlich schwächeren 15-Jährigen: “Er hat schon Angst gehabt.” Dieses Opfer überreichte dem 14-Jährigen 50 Euro, die sich dieser mit einem wiederum strafunmündigen Komplizen teilte. Auf die Frage, was er mit seinem Anteil gemacht habe, erwiderte der 14-Jährige: “Im Donauzentrum Kaiserschmarren gekauft.”
“Ich habe mich zwei bis drei Tage nicht mehr rausgetraut und konnte nicht schlafen. Ich stand unter Schock und hatte Angst”, beschrieb der 15-Jährige als Zeuge die Folgen des Überfalls. Er hatte sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligter angeschlossen und bekam vom Gericht für die erlittene Unbill 350 Euro zugesprochen.
Die bisher letzte Straftat setzte der Angeklagte am 1. Februar. Wiederum kam das Springmesser zum Einsatz, dieses Mal wurde dem kindlichen Opfer eine “Lacoste”-Haube abgenommen.
“Jetzt kein Blödsinn mehr!”
Verteidiger Haslhofer akzeptierte das Urteil, demzufolge der 14-Jährige auch eine Psychotherapie bei der Männerberatung absolvieren muss. Zusätzlich wurde Bewährungshilfe angeordnet. Da die U-Haft auf den unbedingten Strafteil angerechnet wurde, wurde der 14-Jährige nach der Verhandlung enthaftet. “Jetzt kein Blödsinn mehr!”, schärfte Haslhofer seinem Mandanten ein.
Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.




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