Von: mk
Bozen/Rom – Das Innenministerium in Rom hat auf seiner Homepage die Vorlage einer neuen Eigenerklärung online gestellt, die man dabei haben muss, wenn man das Haus verlässt. Aufgrund des Coronavirus, das derzeit ganz Europa in Schach hält, darf man auch in Südtirol nur wegen der Arbeit oder aus gesundheitlichen Gründen den eigenen Wohnsitz verlassen.
Derzeit muss jeder eine Eigenerklärung mitführen und sie gegebenenfalls bei einer Kontrolle den Ordnungshütern vorweisen. Diese überprüfen die Angaben und zeichnen die Eigenerklärung gegen.
Nun hat das Innenministerium die Eigenerklärung präzisiert. Hinzugefügt wurde ausdrücklich, dass Personen, die unter Quarantäne stehen oder die mit dem Virus infiziert sind, ihre Wohnung oder Unterkunft nicht verlassen dürfen.
Körperliche Betätigung im Freien ist derzeit zwar noch erlaubt, doch es wird empfohlen, nach Möglichkeit darauf zu verzichten. In jedem Fall muss sie einzeln erfolgen und nicht in Gruppen. Der Sicherheitsabstand von einem Meter zu anderen Personen muss jederzeit eingehalten werden.
Dieser Link führt zur neuen Eigenerklärung.