Von: luk
Bozen – Mit dem Landesgesetz 13/2021 “Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und zur Unterstützung von Frauen und ihren Kindern” kann das Land gezielte Maßnahmen ergreifen, um Frauen und ihre Kinder künftig besser vor Gewalterfahrungen zu schützen. Die Schwerpunkte für die kommenden drei Jahre wurden in einem Dreijahresplan festgelegt. Diesen Plan hatte der Ständige Koordinierungstisch unter der Federführung des Amtes für Kinder- und Jugendschutz sowie soziale Inklusion erarbeitet. Am 23. Jänner hat ihn die Landesregierung auf Vorschlag von Soziallandesrätin Rosmarie Pamer gutgeheißen.
“Gewalt ist ein gesellschaftliches Problem, gegen das wir aktiv vorgehen müssen. Prävention ist dabei eine ebenso wichtige Säule wie die Unterstützung und Hilfe für jene, die Gewalt erfahren mussten. Mit dem Dreijahresplan setzen wir weitere Schritte in diese beiden Richtungen”, sagt Landesrätin Pamer. Darin vorgesehen sind unter anderem die Errichtung einer thematischen Arbeitsgruppe zum Schutz von Frauen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen oder Abhängigkeitserkrankungen.
In der Arbeitsgruppe werden Fachleute aus öffentlichen und privaten Einrichtungen sein sowie Vertreterinnen der Frauenhausdienste. Bis 2028 soll damit eine wirksame Unterstützung durch die Vernetzung der Körperschaften, die kontinuierliche Schulung und Weiterbildung von Fachkräften und Ehrenamtlichen sowie der Abbau von Barrieren erreicht werden.
Verstärkt werden sollen künftig auch Maßnahmen im Bereich der Gewaltprävention: So ist im Dreijahresplan die Umsetzung und Durchführung der Maßnahmen zur Implementierung der “Leitlinien zur Elternunterstützung für Väter, die häusliche Gewalt ausgeübt haben” festgehalten. Diese wurden von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe ausgearbeitet und verfolgen das Ziel, das Verantwortungsbewusstsein der Gewalttäter im Bezug auf ihre Kinder, die Gewalt miterlebt haben, wiederherzustellen.
Zudem soll gemeinsam mit den Bildungsdirektionen eine thematische Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die Themen im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt bearbeitet und Maßnahmen dazu in allen Schullehrplänen festschreiben soll. Dabei geht es vor allem darum, die Kultur der gleichen Würde und des gegenseitigen Respekts weiter zu etablieren.




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