Keine Gefahr von Giftstoffen - Öffentliche Plätzen in 25 Gemeinden untersucht

Engmaschiges Kontrollnetz von Umweltmedizin noch enger

Mittwoch, 21. November 2018 | 16:09 Uhr

Bozen – Seit Jahren überwacht die betriebliche Sektion Umweltmedizin des Südtiroler Sanitätsbetriebes routinemäßig unter anderem öffentliche Orte auf eine eventuelle Präsenz von gefährlichen Wirkstoffen unterschiedlichen Ursprungs, darunter auch aus Pflanzenschutzmitteln.

Heuer wurde das Kontrollnetz nochmals engmaschiger ausgerollt. Das Monitoring wurde auf 25 Gemeinden in Südtirol ausgeweitet. Die Proben werden seit vier Jahren regelmäßig von der Abteilung Umweltmedizin des Südtiroler Sanitätsbetriebes in Zusammenarbeit mit den örtlichen Gemeindepolizisten entnommen. Die Probeentnahmen wurden planmäßig zu drei unterschiedlichen Zeitpunkten während der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln durchgeführt.

“Es wurden keine unzulässigen Überschreitungen von Stoffen festgestellt, die für die Gesundheit bedenklich sind”, erklärt Umweltmediziner Lino Wegher. Die Proben werden von Gräsern gezogen, die dort wachsen. Untersucht werden sie vom Labor für Lebensmittelanalysen der Landesagentur für Umwelt. Die Analyse der Grasproben erfolgte nach einem aufwändigen Verfahren. Dieses Verfahren wird auch zur gleichzeitigen Bestimmung von Rückständen zahlreicher Pflanzenschutzmittel in Lebensmitteln verwendet. Die Bandbreite der gleichzeitig erfassbaren Stoffe durch diese Methode ist beachtlich, denn für die Rückstandsanalytik steht die Vielkomponenten-Analyse im Vordergrund. Die chemischen Untersuchungen betreffen insgesamt mehr als 300 verschiedene Wirkstoffe.

Ziel der regelmäßigen Überwachung ist es, mögliche gesundheitliche Risiken durch Giftstoffe verschiedenster Art festzustellen und auszuschließen. Die angewandte moderne Labortechnik liefert genaueste Ergebnisse, mit denen sogar Spuren von Stoffen festgestellt werden können, die an der Nullgrenze liegen. “In einigen Proben wurden in diesem Jahr überhaupt keine Rückstände gefunden”, berichtet Umweltmediziner Lino Wegher.

Weil das Gras auf öffentlichen Flächen nicht für die menschliche Ernährung vorgesehen ist, gelten dafür keine gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für Rückstände. Deswegen ist auch der Vergleich mit anderen Lebensmitteln nicht korrekt, weil der gefundene Wert nichts über eine mögliche gesundheitsgefährdende Wirkung aussagt. Viel zielführender ist es. einen Vergleich mit dem ADI-Wert sowie dem ARfD-Wert anzustellen: Der ADI-Wert gibt die Menge eines Stoffes an, die über die gesamte Lebenszeit täglich gegessen werden kann, ohne dass dadurch gesundheitliche Gefahren zu erwarten wären und wird in Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag berechnet. Die akute Referenzdosis (ARfD) ist diejenige Substanzmenge, die mit der Nahrung innerhalb von 24 Stunden oder einer kürzeren Zeitspanne ohne merkliches Gesundheitsrisiko aufgenommen werden kann und wird ebenso in Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag berechnet. Beide Werte werden hauptsächlich in Bezug auf das Verschlucken der Wirkstoffe gemessen, denn normalerweise ist die Aufnahme über Haut, Augen, und Atemwege in jedem Fall geringer.

Am Beispiel der beiden Wirkstoffen Tetraconazol und Imidacloprid, die gefunden worden sind, müsste ein Kind mindestens 75 Kilogramm bzw. 44 Kilogramm Gras einmalig zu sich nehmen, um den ARfD-Wert, der an und für sich unbedenklich ist, zu erreichen.

Von: mk

Bezirk: Bozen