Von: luk
Bozen – Im Fall des Todes des 13-jährigen Adan Hussein im Oktober 2017 hat die Staatsanwaltschaft nun für zwei Ärztinnen die Einleitung des Hauptverfahrens wegen fahrlässiger Tötung beantragt. Wie die Tageszeitung Alto Adige berichtet, will Vorverhandlungsrichterin Carla Scheidle die beiden Ärztinnen persönlich anhören, bevor sie eine Entscheidung trifft. Kommt es am Ende tatsächlich zum Prozess, wollen sich die Eltern des toten Jungen als Nebenkläger einlassen.
Der Fall hatte vor 3,5 Jahren für großes Aufsehen gesorgt. Die kurdische Flüchtlingsfamilie ist am 1. Oktober 2017 in Bozen eingetroffen und lebte dort für einige Tage im Freien. Am 6. Oktober nahm das Drama dann seinen Lauf: Bekanntlich litt der Flüchtlingsbub an einer Muskeldystrophie des sehr seltenen Typs Duchenne. Bei einem Sturz aus dem Rollstuhl hatte er sich die Oberschenkel gebrochen. Adan wurde ins Bozner Spital gebracht, wo er bereits vorher aufgrund von Atemproblemen behandelt worden war.
Am 7. Oktober starb Adan – laut Autopsie – infolge einer massiven Fettembolie. Fettgewebe war nach dem Knochenbruch freigesetzt worden und bis zur Lunge gelangt.
Laut medizinischem Gutachten, das im Rahmen des Beweissicherungsverfahrens erstellt worden war, dürften bei der Diagnose von Adans Krankheitsbild Fehler unterlaufen sein. Laut Anklagesatz hätte eine schnellere Diagnose eine effizientere Behandlung garantieren können. Daher fordert die Staatsanwaltschaft für die beiden Ärztinnen den Prozess. Die Verteidigung hat hingegen beantragt, das Verfahren einzustellen, da sich die Ärztinnen keinerlei Nachlässigkeit zu Schulden hätten kommen lassen.
Zunächst waren zehn Ärzte ins Ermittlungsregister eingetragen. Für acht von ihnen wurde das Verfahren eingestellt. Bei den beiden Ärztinnen glauben die Ermittler jedoch, dass es womöglich eine Mitverantwortung an Adan Husseins Tod geben könnte.