Gesundheitspersonal kommt um Impfpflicht nicht herum

“Genesen ist nicht geimpft”

Samstag, 29. Januar 2022 | 10:35 Uhr

Bozen – Suspendiertes Personal, das genesen, aber nicht geimpft ist, darf nicht zum Arbeitsplatz zurückkehren. Die Staatsadvokatur hat laut Tageszeitung Alto Adige diese Handhabe des Sanitätsbetriebes in Südtirol bestätigt – zum Leidwesen der Landesräte Thomas Widmann und Waldtraud Deeg. Sie haben gehofft, dass dadurch zumindest einige Personallücken in Pflegeheimen oder dem Gesundheitswesen gestopft werden könnten.

Auch weil in anderen Teilen des Staates Genesene wieder in den Dienst durften – die Sache also anders gehandhabt wurde – hat der Sanitätsbetrieb ein neues Gutachten angefordert, das gestern eingetroffen ist. “Doch es stellt klar, dass der Status von Genesenen nicht mit jenen von Geimpften gleichzusetzen ist”, erklärt der Leiter der Rechtsabteilung des Sanitätsbetriebes, Marco Capello. Es stimme, dass Genesene den Green Pass erhalten, doch für das Gesundheitspersonal reiche das nicht aus. “Seit dem ersten April gilt dort die Impfpflicht.”

Genesene müssen zumindest drei Monate abwarten, bevor sie sich impfen lassen. Nach erfolgtem Piks wird eine Rückkehr an den Arbeitsplatz möglich.

Im Bildungswesen ist die Regel anders: Dort dürfen Genesene wieder zurück an ihren Arbeitsplatz. Der Vorwurf, wonach mit zweierlei Maß gemessen werde, lässt Landesrat Achammer aber nicht zu: Im Bildungsbereich sehen die Vorgaben aus Rom nur den Grünen Pass als Voraussetzung vor und keine Impfpflicht. Daher könne das Personal nach einer Infektion als Genesen wieder zurück an den Arbeitsplatz.

Von: luk

Bezirk: Bozen