Entscheid des Verfassungsgerichts macht es möglich

Geschrumpfte Haftstrafe

Freitag, 29. März 2019 | 10:41 Uhr

Bozen – Für Fatmir Muhaj (25) aus Bozen der wegen Drogendelikten für zwölf Jahre verurteilt worden war, ist die Haftstrafe geschrumpft: Die jüngst erfolgte Senkung des Mindeststrafmaßes für bestimmte Drogendelikte, ein „Vergleich“ und seine gute Führung im Gefängnis machten es möglich. Am Oberlandesgericht wurde gestern seine Haftstrafe auf fünf Jahre und vier Monate gesenkt. Muhaj bleibt hinter Gittern, er legt keine Kassationsbeschwerde ein.

Muhaj wurde bekanntlich verdächtigt, Drahtzieher eines Drogenrings im Bozner Stadtteil Oberau gewesen zu sein.

Bald nach der Hinterlegung der Begründung (40 Tage) wird das Urteil rechtskräftig, und Fatmir Muhaj muss die Strafe antreten. Er sitzt derzeit wegen eines anderen Vergehens ein, er büßt eine Haftstrafe von fünf Jahren und acht Monaten ab.

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Von: luk

Bezirk: Bozen