Von: mk
Bozen – Die Kammer der Südtiroler Strafverteidiger bringt ihre tiefe Bestürzung über den Einsturz des Landesgerichts Bozen zum Ausdruck, der sich am Donnerstagmorgen in dem von den Sanierungsarbeiten betroffenen Bereich ereignet hat. Die Tatsache, dass sich der Vorfall in den frühen Morgenstunden ereignete, als das Gericht noch leer war, hat weitaus schwerwiegendere Folgen verhindert.
Die Kammer hält es für unerlässlich, die Sicherheit sowohl derjenigen, die dort beruflich tätig sind, als auch der Bürger zu gewährleisten, die sich dorthin begeben, um Gerechtigkeit zu suchen.
Ebenso notwendig sei es, die Ursachen des Vorfalls sowie etwaige Verantwortlichkeiten zu klären und das Gebäude zu sichern.
„So sehr wir die Dringlichkeit der Sicherung der Einrichtung teilen, so sehr halten wir es für unsere Pflicht, mit ebenso großer Entschiedenheit auf einen Punkt hinzuweisen, der uns als Strafverteidiger am Herzen liegt: Die strukturelle Notlage darf und kann in der Praxis nicht zu einer – auch nicht befristeten – Aussetzung der Abwicklung der Verhandlungen in Anwesenheit der Parteien führen“, heißt es in einer Aussendung.
In diesem Punkt sei die Position der Kammer eindeutig und nicht verhandelbar: „Die Prinzipien der mündlichen und öffentlichen Abwicklung der Verhandlungen und die unmittelbare Entscheidungsfindung im Verfahren sind auch in einer Notsituation unverzichtbar: Sie sind verfassungsrechtliche Garantien für ein faires Verfahren, gewährleisten die Qualität des kontradiktorischen Verfahrens und schützen das Recht auf Verteidigung.“
Aus diesem Grund wird die Kammer der Südtiroler Strafverteidiger die Art und Weise, wie die Notlage bewältigt wird, sowie die von der zuständigen Behörde gegebenenfalls getroffenen organisatorischen Maßnahmen mit größter Aufmerksamkeit verfolgen. Die Strafverteidiger werden so weit wie möglich zur Wiederaufnahme der gerichtlichen Tätigkeit beitragen, um die Wiederherstellung der Dienste der Justiz zu gewährleisten. Gleichzeitig will die Kammer jedoch keine Lösungen wie die Durchführung von Verhandlungen aus der Ferne akzeptieren, „da dies die Grundlagen des Akkusationsprozesses ernsthaft gefährden würde“, heißt es abschließend.




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