Von: lup
Nach jenem der Gemeinde Bozen wurden sowohl die Gebietsabkommen der Gemeinden mit angespannter Wohnungssituation (Meran, Eppan, Algund, Leifers, Lana) als auch jene für Brixen, Bruneck und alle übrigen Gemeinden der Provinz Bozen erneuert. Überarbeitet worden sind die Parameter zur Bestimmung der Miete. Zu den Neuheiten zählt Weiters die Einführung einer Bescheinigung, welche die Übereinstimmung des Mietvertrags mit den Gebietsabkommen bestätigt.
Die Vereinigung Mieterschutz – Centro Casa (die Mietervereinigung gefördert von den drei Gewerkschaftsbünden) und der Verband der Hauseigentümer (VHE) – Confedilizia zeigen sich erfreut, dass die Gebietsabkommen nach 15 Jahren erneuert werden konnten. Die neuen Abkommen setzten auch die über das Ministerialdekret vom Jänner/März 2017 eingeführten Abänderungen um. Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Überarbeitung jener Elemente, die den Wert der Immobilie und somit den Schwankungsbereich des Mietpreises mitbestimmen. Zu diesem Zweck ist eine neue Punkteskala eingeführt worden, jedem Element ist eine bestimmte Punktezahl zugewiesen, mit dem Ziel, die Vertragsparteien bei der Festlegung eines Mietzinses, welcher der realen Situation der einzelnen Wohnung entspricht, zu unterstützen.
Ein weiteres positives Ergebnis ist die Umgestaltung der Höchstgrenze der Mietpreise für Wohnungen mit geringerem Wert durch die Einführung von Prozentsätzen zur Reduzierung der Mietobergrenzen, wenn in einzelnen Wohnungen Elemente vorhanden sind, welche als abwertend gelten. Es wurde zudem berücksichtigt, dass dies Wohnungen in weniger gutem Zustand sind, die vielfach an sozial schwache bzw. bedürftige Personen vermietet sind.
Gleichzeitig sind Zuschläge vorgesehen für Wohnungen, die den modernsten Qualitätsstandards und Standards der Enegieeffizienz entsprechen, z. B. für die KlimaHaus Gebäudezertifizierung.
Um die vielen Rechtsstreitigkeiten rund um den Über- bzw. Rückgabezustand der Wohnung zu vermeiden ist ein entsprechender Protokollvordruck bezüglich des Zustands der Wohnung ausgearbeitet worden, der sowohl beim Abschluss des Mietvertrags, als auch bei Wohnungsrückgabe von beiden Seiten ausgefüllt und unterschrieben werden kann.
Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Bescheinigung der Richtigkeit der wirtschaftlichen und vertraglichen Bedingungen bzw. Bestimmungen des Mietvertrags mit den Vorgaben der Gebietsabkommen. Diese Bescheinigung, welche von der Agentur der Einnahmen als verpflichtend angesehen wird, um die Voraussetzungen für die Anwendung der Steuerbegünstigungen zu dokumentieren, kann auch nur von einer Organisation ausgestellt werden, die das Gebietsabkommen unterzeichnet haben (in Südtirol der Mieterschutz-Centro Casa und der Verband der Hauseigentümer (VHE)-Confedilizia) ausgestellt werden, sofern alle Voraussetzungen gegeben sind.
Die Abkommen müssen, wie vom Gesetz vorgesehen, bei der Gemeinden hinterlegt werden. Dies soll am 1. Februar 2020 erfolgen. Das Abkommen wird somit für alle Verträge, welche ab dem 1. Februar 2020 abgeschlossen werden, in Kraft treten. Alle vor diesem Datum abgeschlossenen Mietverträge bleiben bis zu ihrer Fälligkeit, auch wenn stillschweigend erneuert oder verlängert, weiterhin von den vorhergehenden Gebietsabkommen geregelt.