Von: luk
Bozen – Der 34-jährige Johannes Beutel, der im September 2018 in Gratsch mit 43 Messerstichen auf seine Frau Alexandra Riffeser eingestochen haben soll und dafür im Februar 2020 zu 30 Jahren Haft wegen Mordes verurteilt worden war, möchte im Zuge des Berufungsprozesses über Schadenersatz an die Hinterbliebenen verhandeln.
Das nackte Eigentum an einem Haus in Dornbirn in Vorarlberg wirft Beutel dazu über seine Anwälte in die Waagschale. Das Berufungsverfahren vor dem Schwurgericht wurde daher am Montag auf den 19. April vertagt, um den Parteien und Beteiligten eine Bedenkzeit zu geben.
Die Operation wird von der Tageszeitung Alto Adige als komplex beschrieben: Zum einen, weil die Immobilie in Österreich ist, zum anderen, weil die Begünstigten – die beiden minderjährigen Töchter – minderjährig sind und daher auch der Vormundschaftsrichter involviert ist. Grundsätzlich soll aber die Bereitschaft für eine Einigung da sein.
Die Verteidigung von Beutel versucht mit dem Angebot die erschwerenden Umstände abzuschwächen, um ein milderes Strafmaß zu erreichen.
Die Immobilie soll einen Wert zwischen 800.000 Euro und einer Million Euro haben. Die Eltern von Johannes Beutel sollen laut dem Bericht darauf ein Fruchtgenuss-Recht haben.