Von: mk
Bozen – Vielerorts wird darüber gesprochen, man weiß sich Gutes wie auch Schlechtes zu erzählen, und immer wieder wenden sich Verbraucher an die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) mit der zentralen Frage: Braucht man in Südtirol eine private Krankenversicherung?
Bevor man die Frage beantworten kann, ob es in Südtirol eine private Krankenversicherung braucht, muss kurz ausgeholt werden: Im Versicherungsbereich sprechen wir von zu versichernden Risiken. Eine Versicherung benötigen wir immer dann, wenn ein Risiko, rein finanziell gesehen, alleine nicht tragbar ist. Im Personenversicherungsbereich gibt es zwei große Risiken, die man, je nach Lebensphase – immer finanziell gesehen – nicht alleine stemmen kann. Diese wären der Tod und die Invalidität infolge eines Unfalles oder einer Krankheit, denn durch das Ableben einer Person oder infolge einer Invalidität können sehr große finanzielle Probleme entstehen. So empfiehlt die Verbraucherzentrale Südtirol in erster Linie, diese großen Risiken abzusichern, bevor man an andere, weniger wichtige Risiken denkt.
Private Krankenversicherungen bzw. Sanitätsversicherungen decken medizinische Ausgaben, die durch eine Behandlung in einer privaten Struktur, infolge eines Unfalles oder einer Krankheit, anfallen. Sie sind nicht dazu da, die finanziellen Folgen eines Unfalles oder einer Krankheit (z.B. Einkommensausfall) abzufedern.
Dabei muss man unterstreichen, dass es in Südtirol einen funktionierenden Sanitätsbetrieb gibt, der zwar seine Ecken und Kanten haben kann, aber dennoch in der Lage ist, eine gute medizinische Versorgung in Südtirol zu gewährleisten. Das bedeutet, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zwingend Kosten zu tragen haben, wenn sie medizinisch versorgt werden müssen. Daher lässt sich die Frage der Notwendigkeit einer solchen Versicherung ganz einfach beantworten. Private Sanitätsversicherungen sind nicht unbedingt notwendig.
Dazu Stefanie Unterweger, die Versicherungsberaterin der VZS: „Ich würde sagen, die private Sanitätsversicherung ist aktuell noch als kleiner Luxus zu sehen. Wer eine solche Versicherung unterzeichnet, will sehr oft eine Wahlmöglichkeit haben, sollte mal was passieren. Allerdings sollte man mit den Bedingungen einer solchen Versicherung vertraut sein, um keine bösen Überraschungen zu erleben.“
Fehlender rechtlicher Rahmen
Für die privaten Krankenversicherungen gibt es zurzeit keinen gesetzlichen Rahmen, der Verbraucher gegenüber den Versicherungsgesellschaften schützt. „Es gibt weder einen Tarifschutz noch einen Kündigungsschutz. In den letzten Jahren haben einige Versicherungen die Tarife angezogen und ohne Grundangabe die Verträge zur Jahresfälligkeit gekündigt. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es hier kaum eine Handhabe“, so die VZS
Im Gegenzug gibt es aber manche Versicherungsgesellschaften, die ein Versicherungsangebot im Bereich der privaten Krankenversicherung anbieten, in denen Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber der Versicherungsgesellschaft rechtlich sehr wohl geschützt sind. Verbraucherinnen und Verbraucher haben dann einen Tarif- und einen Kündigungsschutz. Die Tarife werden in diesen Fällen auf Lebenszeit abgeschlossen und sind von der Versicherungsgesellschaft weder nachträglich abänderbar noch kündbar – weder wegen des Alters, noch wegen der Schadensfälle oder sonstiger Sachen. Ausnahme ist lediglich eine Obliegenheitsverletzung (eine schwerwiegende Vorerkrankung, die im Gesundheitsfragebogen nicht angegeben wurde).
Die Merkur Versicherung AG betont gegenüber Südtirol News etwa, dass sie Tarife nicht ohne Grundangabe anzieht bzw. erhöht, sondern ausschließlich laut ihren Versicherungsbedingungen laut ISTAT anpasst. Die dazugehörigen ISTAT Kodexe sind in den Vertragsbedingungen verankert. Des Weiteren gebe es auch keine jährliche Prämienerhöhung aufgrund des Alters.
Kein All-Inklusive Produkt
Verbraucher sollten nicht denken, dass private Krankenversicherungen „All-Inklusive Produkte“ seien. Solche Verträge decken nicht immer allumfassend alle gesundheitlichen Ausgaben: Bereiche wie beispielsweise Vorsorge oder Zahnmedizin bleiben oftmals außen vor. Sie greifen erst bei Krankenhausaufenthalt und/oder chirurgischen Eingriffen, und dabei unter Berücksichtigung von Selbstbehalten, Maximal- Vergütungssummen und zeitlichen Limitierungen. Deshalb sollten sich Verbraucher gut informieren und die Vertragsbedingungen gut lesen, damit sie wissen, welche Ausgaben gegebenenfalls gedeckt sind und welche hingegen nicht.
Zum Punkt Vorsorge heißt es seitens der Merkur Versicherung AG, dass bei all ihren Tarifen ein Vorsorgepaket mit dabei sei, beim kleinsten Tarif seien es etwa 324 Euro.
Gesundheitsangaben
Bei den allermeisten Versicherungen müssen bei Vertragsabschluss Angaben zum Gesundheitszustand gemacht werden. Hier sollten Verbraucherinnen und Verbraucher sehr genaue Angaben machen, um zu vermeiden, dass im Schadensfall die Versicherung eine Kostenübernahme aufgrund falscher und/oder fehlender Angaben verweigert.
Versicherungsbedarf checken
Der Versicherungsbedarf ist abhängig von der Lebensphase in der sich jemand befindet. Um in Erfahrung zu bringen, welche Versicherungen aktuell wichtig sind, können Verbraucherinnen und Verbraucher unter folgendem Link den Versicherungs-Kurz-Check machen. In nur wenigen Sekunden erhält man eine Übersicht darüber welche Versicherungen gerade sehr wichtig und welche hingegen weniger wichtig sind https://www.consumer.bz.it/de/versicherungs-kurz-check.
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