Von: mk
Bozen – Das Arbeitsgericht in Bozen hat den Rekurs eines Mitarbeiters im Südtiroler Sanitätsbetrieb zurückgewiesen. Der Mann war nicht geimpft und wollte sich gegen die Suspendierung vom Arbeitsplatz zur Wehr setzen, berichtet Alto Adige online.
Der Krankenpfleger, der vor Gericht von Anwältin Renate Holzeisen vertreten wurde, war bereits im vergangenen Juli suspendiert worden. Ein erster Rekurs war am 20. August abgelehnt worden.
Darauf ging der Mann in Berufung. Das Gericht hat allerdings nicht nur das erste Urteil bekräftigt, sondern den Krankenpfleger zur Zahlung der Gerichtsspesen in Höhe von 6.749 Euro verdonnert.